Hallo
ich hab da mal ne Frage, und zwar hatten wir in einer Verkehrsunfallangelegenheit einen Aktenauszug an die geg. Vers. gefertigt (26 € + Kop. + Gebühr für Akte etc.) nun fragt mein Chef ob man nicht noch UNSERE Kopien für die AKTE geltend machen kann. Wenn ja bei wem, Mandant, Haftpflicht, RSV?!
Ich habe schon ein wenig das www durchforstet und diverse Kommentare zum RVG aber dazu konkret nichts gefunden....
Viele GRüße
Sa Rah
Aktenauszug?
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Ja klar könnt ihr eure Kopien auch noch geltend machen. Die nimmst du einfach in die Schlussrechnung an die gegnerische HV mit auf (vorausgesetzt natürlich, dass diese reguliert, ansonsten Geltendmachung bei Mdt. bzw. RSV)
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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