Abwesenheitsgeld für 2 Rechtsanwälte?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Vorzimmerlöwe
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#1

14.07.2009, 15:56

Hallo,

mir brennt eine Frage unter den Nägeln, obwohl sie vielleicht dämlich klingt:

Wenn 2 Rechtsanwälte von uns zu einem Termin unterwegs waren, können wir dann auch 2x Abwesenheitsgeld abrechnen?

Ich denke, eher nicht. Oder?

LG der Vorzimmerlöwe
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charly03
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#2

14.07.2009, 15:58

Kann ich mir kaum vorstellen - dann würden ja immer alle Büros zwei Anwälte zum Termin schicken ;)
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Vorzimmerlöwe
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#3

14.07.2009, 16:01

Okay, danke!

Das hab ich zu meiner Kollegin auch gemeint. Aber ich war mir auf einmal nicht mehr sicher :oops:
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immer
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#4

14.07.2009, 16:08

Hä? Wieso mit 2 Anwälten zum Termin?

Wie auch immer: Wenn der Mdt das so beauftragt hat, muss er es auch zahlen, d.h. Abwesenheitsgeld fällt doppelt an. Obs die Gegenseite auch erstatten muss, ist ne andere Frage (Antwort wohl eher nein).

Auch Fahrtkosten fallen dann gegenüber dem Mdt doppelt an, es sei denn, die beiden Anwälte sind zusammen in einem Auto gefahren.
AC/D Schuhe aus!
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romex
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#5

14.07.2009, 16:11

Auch Fahrtkosten fallen dann gegenüber dem Mdt doppelt an, es sei denn, die beiden Anwälte sind zusammen in einem Auto gefahren.
Na das wäre ja noch schöner, wenn sie dann auch noch getrennt fahren... Ich stelle mir aber auch die Frage, wie wichtig eine Angelegenheit sein muss, wenn zwei Anwälte den Termin wahrnehmen müssen...
Liebe Grüße,
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oo_Kathi_oo
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#6

30.01.2011, 13:55

Hallo,

ich habe auch nochmal eine Frage zu diesem Thema: Bei uns waren letztens auch zwei RAs bei einem Termin. Wir rechnen jetzt gegenüber der Rechtsschutzversicherung ab. Hat damit jemand Erfahrung gemacht, ob die zwei Mal Abwesenheitsgeld bezahlen?
In der Deckungszusage steht zusätzlich noch drin, dass sie keine Fahrtkosten übernehmen bzw. keine Kosten, die anfallen, wenn der RA zu einem auswärtigen Gericht muss. Wie hoch darf ich denn dann überhaupt das Abwesenheitsgeld ansetzen? zähle ich dann nur die Zeit der Verhandlung (ca. 2 stunden) oder auch noch den Weg (ca. 3 - 4 stunden).

Kann mir bitte jemand helfen?

Viele Grüße und noch einen schönen sonnigen Sonntag
Kathi
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#7

30.01.2011, 14:13

Um was für eine Sache handelt es sich und weshalb 2 RAe?
~ Grüßle ~
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#8

30.01.2011, 14:21

Es ging um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit. Weshalb genau zwei RAe kann ich dir gar nicht genau sagen... Die beiden haben das irgendwie zusammen bearbeitet. Wobei auch nichts ausdrückliches in der Alte ist, wo der Mandant bzw. die beiden Mandanten das extra beide beauftragt haben.
cahra
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#9

30.01.2011, 14:24

@ Kathi

Die RS erstattet dann gar keine Fahrtkosten und kein Abwesenheitsgeld. Dieses muss von Eurem Mandanten gezahlt werden. Zu der Abwesenheit gehört ebenfalls der Fahrtweg. Wenn das mit Eurem Mandanten so abgeklärt war, dass zwei RAe am Termin teilnehmen, dann muss er auch zweimal das Abwesenheitsgeld zahlen.
Viele Grüße von Cahra
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#10

30.01.2011, 14:30

ok, also wir haben so oder so mit dem Mandanten schon auf Honorarbasis abgerechnet, da hat er das ja eigentlich alles schon gezahlt. D.h. ich kann der RS auch gar kein Abwesenheitsgeld stellen. aber hm naja probieren könnte es man ja mal, vielleicht zahlt sie ja doch?! :P
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