Abrg gegenüberARGE. 2500 oder 2501 RVG ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Honigkuchenpferd
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#1

04.08.2008, 18:54

Hallo,

wir haben für unseren Mandanten Widerspruch gegen einen Bescheid der ARGE eingelegt. Danach erging ein Widerspruchsbescheid, gegen den wir nicht weiter vorgegangen sind.

Welche Gebühr ist jetzt entstanden?

Entweder eine Rahmengebühr nach 2500 oder 2501 VV RVG? Ich bin etwas unsicher, tendiere aber zur 2500.

Gruß
Findik
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#2

04.08.2008, 19:07

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass es die 2500 ist.
Liebe Grüße
Findik

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LuzZi
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#3

04.08.2008, 19:16

Ähm, 2500 pp. sind Gebühren für Beratungshilfe. Du meinst wohl eher 2400 pp.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Honigkuchenpferd
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#4

04.08.2008, 19:46

Der Fall ist komisch.

Wir haben zum einen Beratungshilfe und zum anderen trägt die ARGE einen Teil der außergerichtlichen Kosten.

Ich habe der ARGE einen Teil der Kosten in Rechnung gestellt und die übrigen Kosten dem Amtsgericht.
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Ayshe
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#5

05.08.2008, 07:49

@ LuzZi: Also in meinem RVG sind die außergerichtlichen Sozialrechtssachen aber in den Nummern 2500 und 2501 geregelt.

@ Honigkuchenpferd: Ich würde auch die 2500 nehmen.

Liebe Grüße
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#6

05.08.2008, 08:24

dann solltest du dir aber umgehend mal ein neues RVG besorgen.

2400 ist im Fall #1 richtig.
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LuzZi
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#7

05.08.2008, 08:24

Was habt ihr für RVGs?!? 2500 ist die Beratungshilfegebühr von 10,-- € und 2501 ist die Beratungsgebühr von 30,-- €. Das sind allgemeine Gebühren für Beratungshilfe, egal für welche Angelegenheit. Das ist nicht sozialrechtbezogen.

In meinem RVG sind es die Nr. 2400 und 2401 und das RVG ist neu. Aber auch vorher war es nicht anders.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Honigkuchenpferd
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#8

05.08.2008, 17:18

Jetzt verstehe ich gar nichts mehr
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#9

05.08.2008, 17:39

Das Vorgehen gegen einen Bescheid der ARGE betrifft das Sozialrecht. Von daher rechnest Du nach Nr. 2400 (vormals 2500) RVG ab.
Liebe Grüße, Manu
Honigkuchenpferd
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#10

05.08.2008, 19:58

Super, vielen Dank.

Mal eine andere Frage:

Wie begründe ich, dass es keine "einfache" Angelegenheit war und dass ich eine höhere Gebühr als die Mittelgebühr möchte?

Der Mdt ist nervig ohne Ende. Hat jemand Erfahrungen damit?
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