Abrg gegenüberARGE. 2500 oder 2501 RVG ?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ayshe
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#11

06.08.2008, 07:58

Ich muss mich mal noch entschuldigen, habe mir gleich ein neues RVG besorgt. Ihr hattet natürlich vollkommen Recht. Also sorry nochmal! :oops:

Wegen der Begründung würde ich dem Mandanten mitteilen, dass der RA mehrere Besprechungen durchgeführt und Lösungsmöglichkeiten diskutiert hat, Fachliteratur gewälzt hat, nach einschlägigen Rechtsentscheidungen recherchiert hat, einen umfangreichen Schriftverkehr mit der Gegenseite geführt hat und dass das alles einen großen Zeitaufwand benötigt hat.

Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben.

Liebe Grüße
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Honigkuchenpferd
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#12

17.08.2008, 13:41

Ich muss noch mal auf die Angelegenheit zurückkommen.

Wir haben Beratungshilfe in dieser Sozialrechtsangelegenheit.
Stelle ich dem Amtsgericht jetzt die Beratungshilfegebühr Nr. 2501 von 30,00 Euro in Rechnung? Wir haben Widerspruch gegen einen Bescheid der ARGE eingelegt. 30,00 Euro nur???

Wie sieht es damit aus, dass die ARGE einen Teil der Kosten trägt? Und welche Gebühren? Die Beratungshilfegebühr?

Ich blick da einfach nicht mehr durch.
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LuzZi
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#13

17.08.2008, 22:13

Nein, 30,-- € sind für die bloße Beratung ohne Tätigkeit nach außen, in dem Fall bekommt ihr 70,-- € + Auslagen + Mwst.. Ihr wart doch tätig. Diese 70,-- € bekommt ihr ausschließlich von der Staatskasse, die kann keiner erstatten. Wenn die ARGE einen Teil der Kosten trägt, würde ich hier nach 2400 pp. abrechnen, da kommt so oder so mehr raus als bei BerH m. E.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Honigkuchenpferd
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#14

18.08.2008, 12:58

Ist das denn rechtens?

Mist, ich weiß einfach nicht, was ich mit dieser doofen Akte machen soll
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