Abrechnung zu Regulierungsstreitwert und Rest?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#1

13.02.2008, 13:39

Leute mir ist grad was aufgefallen.

In VKU-Sachen rechnet mein Chef hinterher immer zum GW = Regulierungsstreitwert ab. Mehr nicht.

Wenn wir jedoch mehr gefordert haben als wir letztlich dann bekamen, kann das doch nicht zu unseren Lasten sein! Wir müssten den Rest dann doch wohl bei RSV oder Mdt. abfordern!? Häh? Das hört sich m.E. so gut an. Oder seh ich das falsch. Mir ist das sonst nicht so aufgefallen, aber in aktueller Sache hier haben wir nur ganz wenig an Schmerzensgeld reguliert bekommen, Mandantin will nicht mehr kämpfen und wir sitzen jetzt da, dass kanns doch nicht gewesen sein.

Bevor ich meinen Chef damit konfrontiere, wollte ich mal euren fachkundigen Rat wissen. Obwohl ich fast sicher bin, dass das so ist.

Danke schön mal wieder.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#2

13.02.2008, 14:31

Ja das stimmt. Du kannst die Differenz bei der RSV bzw. dem Mandanten unmittelbar anfordern.
Hatte letzte Woche erst so nen Fall.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#3

13.02.2008, 14:32

Ja, das ist richtig. Die Haftpflichtversicherungen zahlen immer lediglich die Gebühren nach dem tatsächlich regulierten Betrag. Die Differenz mußt Du Dir dann ggf. von Deinem Mandanten oder seiner RSV holen.

Wir rechnen auch immer nur nach dem tatsächlich regulierten Betrag ab, da mein Chef unsere Mandantin (Transportunternehmen) nicht mit den Kosten "belasten" möchte. Zumal die meisten Unfallsachen sich ziemlich "leicht" erledigen lassen und die ersten Schreiben eh immer nur über meinen Tisch laufen!

Gegenüber Eurer Mandantin stellst Du dann die GG über den geltend gemachten Schaden und ziehst zum Schluss dann den von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gezahlten Rechnungsbetrag ab - den Rest muss dann - wohl oder übel - der Mandant zahlen ...
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Benutzeravatar
Kichererbse
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1117
Registriert: 16.11.2007, 11:47
Wohnort: im Wildpark Friedrich des Großen

#4

13.02.2008, 14:49

Dacht ichs mir doch. Danke.

Meinen Chef hatte ich zwischenzeitlich darauf angesprochen. Er: Naja meistens kriegen wir ja sowieso alles und wenn dann kürzen sie ja nur beim Schmerzensgeld und da ist das ja immer so Ermessenssache bei welcher Höhe man anfängt. Und grundsätzlich will er die Mandanten damit nicht belasten, würde sich ja nicht lohnen, unnötiger Streit pp.

Jo mit der Einstellung wird die erste Million bestimmt schwierig und meine erst recht. ;)
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

[img]http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/winke9.gif[/img]
Benutzeravatar
misspinky1984
Foreno-Inventar
Beiträge: 2175
Registriert: 12.03.2007, 17:16
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Bärlin

#5

13.02.2008, 14:53

Wie meiner - ich reich Dir die Hand ...
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Antworten