Hallo,
ich habe folgende Frage:
Wir haben in einem verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren für unseren Mandanten den Widerspruch sowie die Begründung an die Gegenseite gefertigt. Dieser hat das dann selbst eingereicht.
Jetzt soll ich abrechnen. Kann ich hier auch eine Geschäftsgebühr gg-über der Rechtsschutz abrechnen, auch wenn wir nicht offiziell gegenüber der Gegenseite aufgetreten sind?
Hat damit jemand Erfahrung?
Abrechnung, wenn nur Entwurf für Mdt. erarbeitet...
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