Abrechnung VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Desiree
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#1

20.03.2009, 10:20

Hallo,

wir haben ein VU zu unseren Gunsten vorliegen. Die GS wurde vom Gericht aufgefordert, sich gegen unsere Klage zu verteidigen, hat dies aber wohl nicht getan.

Wie rechne ich jetzt ab? Bekomme ich eine reduzierte Terminsgebühr (0,5 Nr. 3105)? Denn ein Termin wurde nicht anberaumt.

Danke.
rosa

#2

20.03.2009, 10:30

:suche
0,5 Nr. 3105
ja siehe dort I 2
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13
NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

21.03.2009, 10:51

:zustimm
~ Grüßle ~
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ellio
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#4

22.03.2009, 13:38

:zustimm
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