Hallo,
hab eben alles durchforstet. Keiner kann mir helfen. Vll. Ihr?
Also: Wir haben im Jahre 2004 im Widerspruchsverfahren unseren Mdt. vertreten. Es geht um Entschädgung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Abgelehnt worden von der Verwaltungsbehörde. Wir Widerspruch eingelegt und dann Klage zum Sozialgericht im Juli 2007. Urteil liegt vor. Unser Mandant bekommt eine Nachzahlung in Höhe von ca. 19.000,-- € sowie eine monatliche Rente in Höhe von mmmh, weiß nicht mehr genau, ca. 170,-- €.
Wir würdet Ihr abrechnen. Kann ich ausnahmsweise nach WG abrechnen? Mein Chef meint nein. ich müsste nach Betragsrahmengebühren abrechnen.
Ich würde z. B. für vor Juli 2007 - 7,5/10 GG nach 118 I1 BRAGO, Auslagen, 16 % MWst. abrechnen
und dann?
Muss ich eigentlich die GG auf die Verfahrensgebühr anrechnen?
Hilfe. Hilfe
LG Christine