Abrechnung von 1,2 + 0,5 Terminsgebühr gemeinsam möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Tigerentchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 09.12.2006, 19:50
Wohnort: Hamburg

#1

17.12.2007, 16:28

Es ist ein Versäumnisurteil ergangen, wogegen der Beklagte Einspruch eingelegt hat. Das Gericht hat dann einen Termin zur Verhandlung über den Einspruch und zur Hauptsache angeordnet. In diesem Termin wurde streitig verhandelt und ein Verkündungstermin anberaumt. In dem Verkündungstermin wurde bekannt gegeben , dass die mündliche Verhandlung wieder eröffnet wurde und es wurde ein Termin zur Fortsetzung anberaumt. Zu diesem Termin ist der Beklagte erneut nicht erschienen, so dass ein zweites Versäumnisurteil erlassen wurde.

Kann ich hier mehr neben der Verfahrensgebühr mehr als eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen? Ich meine nicht, aber meine Chefin sagte, ich soll das nochmal prüfen... :roll:
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#2

17.12.2007, 16:31

Mehr als eine 1,2 TG gibt es nicht.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#3

17.12.2007, 16:32

Kann 13 nur :zustimm

Leider ...
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#4

17.12.2007, 16:32

Richtig, mehr als eine 1,2 TG kannst du nicht abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
petramaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 868
Registriert: 17.10.2007, 21:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Aschaffenburg
Kontaktdaten:

#5

17.12.2007, 16:33

Kann da auch nur noch :zustimm Gibt nur die 1,2 TG
Bild Leben heißt zu lernen wie man fliegt
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
Benutzeravatar
Tigerentchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 500
Registriert: 09.12.2006, 19:50
Wohnort: Hamburg

#6

17.12.2007, 16:34

Prima, vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann hatte ich ja doch Recht :wink:
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#7

17.12.2007, 16:36

Du kannst nur die 1,2 Terminsgebühr abrechnen; mehr leider nicht.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Benutzeravatar
Strubbel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1483
Registriert: 04.06.2007, 13:39
Wohnort: bei Stuttgart
Kontaktdaten:

#8

17.12.2007, 21:19

Du denkst wohl an die alte Regelung nach BRAGO, wo du beim VU ne halbe und ne ganze TG gekriegt hast? Das gibt es jetzt leider nicht mehr!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
StineP

#9

18.12.2007, 09:11

Ich lach mich schief.

Hattest du den selben Kfa wie ich?? *gg

Hab heut auch einen bekommen mit 1,2 TG und 0,5 TG.
Antworten