Es ist ein Versäumnisurteil ergangen, wogegen der Beklagte Einspruch eingelegt hat. Das Gericht hat dann einen Termin zur Verhandlung über den Einspruch und zur Hauptsache angeordnet. In diesem Termin wurde streitig verhandelt und ein Verkündungstermin anberaumt. In dem Verkündungstermin wurde bekannt gegeben , dass die mündliche Verhandlung wieder eröffnet wurde und es wurde ein Termin zur Fortsetzung anberaumt. Zu diesem Termin ist der Beklagte erneut nicht erschienen, so dass ein zweites Versäumnisurteil erlassen wurde.
Kann ich hier mehr neben der Verfahrensgebühr mehr als eine 1,2 Terminsgebühr abrechnen? Ich meine nicht, aber meine Chefin sagte, ich soll das nochmal prüfen...
Abrechnung von 1,2 + 0,5 Terminsgebühr gemeinsam möglich?
- Tigerentchen
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Mehr als eine 1,2 TG gibt es nicht.
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Kann 13 nur
Leider ...
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Richtig, mehr als eine 1,2 TG kannst du nicht abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- petramaus
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Kann da auch nur noch Gibt nur die 1,2 TG
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- Tigerentchen
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Prima, vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann hatte ich ja doch Recht
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Du kannst nur die 1,2 Terminsgebühr abrechnen; mehr leider nicht.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
- Strubbel
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Du denkst wohl an die alte Regelung nach BRAGO, wo du beim VU ne halbe und ne ganze TG gekriegt hast? Das gibt es jetzt leider nicht mehr!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Ich lach mich schief.
Hattest du den selben Kfa wie ich?? *gg
Hab heut auch einen bekommen mit 1,2 TG und 0,5 TG.
Hattest du den selben Kfa wie ich?? *gg
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