Abrechnung Verkehrsunfall

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ichbins2010
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#1

27.03.2010, 17:03

Hallo!!!

Folgender Fall: A kommt zu uns und will nach einem Verkehrsunfall nachdem sie schon die Reparaturkosten von der gegnerischen Vers. bekommen hat nun auch noch SchE wegen Wertminderung und Schmerzensgeld. Sie ist rechtsschutzverichert. Muss ich nun eine Deckungsanfrage an die RSV stellen, ob diese unsere RA-Gebühren übernimmt, oder übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gebühren für den RA und ich verbinde die Abrechnung mit der Aufforderung zur Zahlung des SchE und SchmG? Aber wenn letzteres zutrifft, wozu gibt es dann eine RSV in Unfallsachen?

Danke für eure Antworten!
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Liesel
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#2

27.03.2010, 18:17

Sicherheitshalber wird immer eine DZ von der Versicherung verlangt. Du kannst trotzdem die bei euch entstehenden Gebühren zusammen mit der Schadensersatzforderung der gegn. Versicherung in Rechnung stellen. Sollten die aus irgendeinem Grunde nicht den kompletten SchaE zahlen, dann übernehmen sie auch nur die Gebühren aus dem regulierten Wert. In diesem Fall könntest du dann den Differenzbetrag bei der RSV abrechnen.
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