Abrechnung Verkehrsunfall mit 2 verschiedenen Gerichten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

11.12.2007, 14:34

Hallöche,

ich sitze gerade an einer Unfallakte und will sie abrechnen. Egal wie rum ich denke, ich komme nicht drauf :(

Wir haben MB mit 3 Auftraggebern gemacht, für 2 davon ist Kassel zuständig für die Haftpflichtversicherung ist Heidelberg zuständig. Meine Frage ist nun, kann ich für die getrennten Verfahren jeweils eine 1,3 VG 3100 abrechnen aus dem selben GW??? Das Verfahren von Heidelberg wird jetzt nach Kassel abgegeben und dann wird die Hauptsache für erledigt erklärt. Ich denke jedoch, zweimal geht das bestimmt nicht, weil ich ja sonst zweimal dieselben Gebühren einnehme.

Bitte helft mir.........
Bärchen

#2

11.12.2007, 14:43

Habt ihr 2 Klagen eingereicht, oder 1 Klage, aber das falsche Gericht erwischt?

Wenn ihr das falsche Gericht genommen habt und das Verfahren wird jetzt an das eigentlich richtige Gericht abgegeben, ihr dann aber direkt die Hauptsache für erledigt erklärt, dann fallen die Gebühren nur 1 x an. Das ist ja im Grunde kein zweites Verfahren, sondern das Verfahren wurde nur an das richtige Gericht abgegeben. Also nur 1 x die Verfahrensgebühr
Gast

#3

11.12.2007, 14:54

Nein, wir haben einen MB gegen 3 Gegner in Hünfeld (ist für uns zuständig) eingereicht. Nach Widerspruch wurde ein Verfahren gegen den Fahrer und Halter nach Kassel abgegeben und das andere (Haftpflichtversicherung) nach Heidelberg. Die Gerichte sind schon richtig angegeben. So gesehen, sind beide Verfahren in Kassel und Heidelberg nur eins, weil es ja jeweils um dieselbe Sache geht, nur das für die Vers. Heidelberg und für den Halter und Fahrer Kassel zuständig ist.
Bärchen

#4

11.12.2007, 14:58

??? Das versteh ich nicht. Bei einem Verkehrsunfall kann man doch das Gericht am Unfallort nehmen! Dann hat man solche Probleme erst gar nicht!

Sorry, da kann ich dir dann leider nicht weiterhelfen.
Wie gesagt, beim nächsten Mal würd ich im Mahnverfahren das streitige Gericht am Unfallort angeben. Ansonsten kann man, wenn man mehrere Gegner hat, auch ein Gericht nehmen, an welchem einer der 3 ansässig ist und die anderen müssen dann auch dorthin zur Verhandlung...

Aber am Besten Gericht am Unfallort
Gast

#5

11.12.2007, 15:00

Ich weiß, so kenne ich das auch, allerdings meine Kollegin hat da wohl gepennt, jetzt muß ich das ding irgendwie zur Abrechnung bringen. Mandantenfreundlicherweise werde ich die Gebühren einmal ansetzen. Aber danke dir trotzdem für deine Hilfe :)
Bärchen

#6

11.12.2007, 16:08

Gegenüber dem Mandanten würde ich das auch nur einmal abrechnen, aber halt mit der Gebührenerhöhung für 3 Auftraggeber. Gegenüber den Gerichten.... Ich würde jetzt sagen bei jeden Gericht 1 x die Verfahrensgebühr... aber sicher bin ich mir nicht. Wenn dein Chef das auch nicht weiß, würd ich mal ganz blöd beim Rechtspfleger anrufen.

Oder wir rufen mal ganz laut nach unserer 13. Er müsste das eigentlich wissen. Vielleicht schreibst du ihm eine PN und verweist auf diesen Thread? Er ist bestimmt so lieb und guckt sich den Sachverhalt hier mal an und hilft dir/uns. Möchte nämlich auch wissen, wie hier abgerechnet wird.

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#7

11.12.2007, 16:34

Da isser!

Ich kenne das so, dass, wenn an verschiedene Streitgerichte abgegeben wurde (gab es beim manuellen Mahnverfahren auch), dass diese Einzelsachen dann an einem Gericht zusammengeführt wurden. Hier soll das wohl das Gericht in Kassel sein. Dort wird dann insgesamt auch abgerechnet, sobald die KGE vorliegt. Entstanden sind bei der Vertretung von 3 Parteien natürlich nur eine VG zuzüglich 2 Erhöhungsgebühren.
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Bärchen

#8

12.12.2007, 08:23

Aber was wäre, wenn das nicht zusammengeführt worden wäre. Dann müssten das doch 2 Verfahrensgebühren sein, oder? Auch wenn es eigentlich 1 Angelegenheit ist....

Aber wie kann es sein, dass nach Widerspruch gegen MB das Verfahren an 2 streitige Gericht abgegeben wird. Im MB kann man doch so oder so nur 1 streitiges Gericht angeben. Versteh ich jetzt nicht, wie das passiert ist oder passieren kann. Bitte klärt mich auf
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#9

12.12.2007, 13:07

Zzt. der manuellen MB habe ich das des öfteren spalten müssen, da als das zuständige Streitgericht dasjenige am Geschäftssitz/Wohnsitz des AGegn. angegeben gewesen ist. Man hat bei den Streitgericht zur Zuständigkeit des Gerichts vortragen lassen und dann regelmäßig verwiesen. Ich fand dieses umständliche Verfahren auch bekloppt, aber es lief seinerzeit oft so. Erfahrungen mit dem automatisierten MV habe ich insoweit jedoch nicht.
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#10

12.12.2007, 13:21

Ach ja stimmt. Damals musste man ja für jeden Antragsgegner ein MB ausfüllen. Klar, da konnte man dann jedesmal das streitige Gericht des entsprechenden Antragsgegners nehmen... Hm, war schon blöd. Ich kann mich da fast gar nicht mehr dran erinnern. Ich habs verdrängt, ich gebs zu....
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