Abrechnung, Teil zahlt RS, Teil zahlt PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tine001
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#11

17.11.2011, 12:39

huhu, also wegen Teil PKh und Teil RS ist es so, dass die Klage 2 BK-abrechnungen enthält und eine Mietforderung. Die RS hat nun gesagt, dass Sie nur Deckung für die eine BK-abrechnung erteilt. Wir sind übrigens Beklagte, was zwar an dem Sachverhalt nix ändert, ich aber der Form halber zufügen will :)

wegen dem Miese machen denk ich nämlich so.
eine 1,3 Vg + 1,2 TG bei dem vollen SW sind 669,38 €, die ich haben müsste.

So
Die RS übernimmt hiervon 41,55 € = 278,13 € - 150 € = 128,13 €.

So die vollen PKH Gebühren bei dem vollen SW = 507,50 €, wenn ich dann die gezahlten 128,13 € der RS abziehen, bekomme ich 379,37 €.

In Summe sind 379,37 € + 128,13 € dann eben nur diese 507,50 € und nicht die eigentlichen 669,38 €, und dies macht bei mir grad Wirrungen im Kopp, liegt aber vielleicht auch nur an meiner Grippe :)
Sam29

#12

17.11.2011, 12:53

HURRA, es ist gelöst. Also habt Ihr PKH wegen der Mietforderung und der einen BK?
Sam29

#13

17.11.2011, 12:55

Wäre dann nicht die PKH Abrechnung mit dem Wert der Mietforderung und der einen BK abzurechnen.
Und wegen der einen anderen BK-Abrechnung rechnet man über die RSV ab?
tine001
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#14

17.11.2011, 13:17

also PKh haben wir über alles ohne Einschränkungen. Die RS hat nachträglich erst für einen Teil der Forderung Deckung erteilt.

Soweit war ja mein ursprünglicher Gedanke bzw Plan auch, dass ich der RS eine abrechnung über 1387,77 € (VG +Tg) erteile, halt über den SW zusammen, der von ihr gedeckt wird und über die PKH die VG +TG aus dem Restsw 1952 €.

aber die RS ist wohl der Meinung das geht so nicht.
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#15

17.11.2011, 13:19

Werden die Zahlungen der RSV nicht erst auf die Differenzgebühren angerechnet?
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#16

17.11.2011, 13:25

also quasi, dass ich ne komplette Abrechnung über die PKH mache und dann halt bei Zahlungen auftraggeber den Betrag hinschreibe, den die RS gezahlt hat. Das wäre natürlich auch eine Variante, die mir bisher noch nicht in den Kopf gekommen ist :)
Sam29

#17

17.11.2011, 13:45

Nachdem die RSV jedoch Deckungszusage erteillt hat, lag zumindest über den Teil der einen BK keine Bedürftigkeit mehr vor. Also dürfte mE nicht alles über PKH abgerechnet werden. Die anschlißende Veränderung hätte dem Gericht auch mitgeteilt werden müssen.
Was mit auch nicht einleuchten will ist der proz. Anteil. erst 41 dann 58 % ?
Zuletzt geändert von Sam29 am 17.11.2011, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
tine001
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#18

17.11.2011, 14:22

sorry da hab ich mich erst bestimmt verhaspelt......

wenn man den teil, den die rs deckt prozentual ins Verhältnis zu dem Gesamt-SW setzt, dann sind das ca. 41 % die von denen übernommen werden
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