Abrechnung - tätig als Unterbevollmächtigter

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mariii
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#1

13.05.2009, 15:13

Hallöle wir waren für eine Kanzlei in Untervollmacht tätig, also haben 2 Termine wahrgenommen.
Es hieß bei der Beauftragung, dass wir alle anfallenden Gebühren erhalten.

Ich nehme an, wir erhalten alle anfallenden Gebühren, die halt ein Unterbevollmächtigter abrechnen kann, oder?
Also die 0,65 Gebühr gem. Nr. 3401 VV und die 1,3 Gebühr gem. Nr. 3402 VV?? (nicht dass ich zu wenig abrechne ;-))

Ferner habe ich noch eine Frage zu dem Fall.

Und zwar haben wir einen Termin hier in unserer Stadt wahrgenommen.
Einen weiteren an einem anderen Gericht, zu welchem mein Chef einfach 50KM fahren musste (R-Streit wurde verwiesen). Kann ich nun auch Fahrtkosten als UBV in Rechnung zu stellen?? :?:
suekreta
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#2

13.05.2009, 15:52

also ich würde die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld auch in Anrechnung bringen!
schatz
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#3

13.05.2009, 15:55

:dafuer
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