Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
grete
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#21

19.06.2008, 15:02

Mandanten haben Widerspruch eingelegt.
gkutes

#22

19.06.2008, 15:06

mensch grete - dat hätteste auch gleich sagen können :)

also abrechnung wie bei meinem vorletzten beitrag auf seite 2

ist alles klar, oder sind noch fragen offen?
grete
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#23

19.06.2008, 15:12

Immer bin ich schuld.

Das heißt also im Klartext eine Verfahrensgebühr aus EUR 3337
oder

Entstehen hier auch noch Gerichtskosten für Mdt.?
gkutes

#24

19.06.2008, 15:17

na klar ;) wer denn sonst? ich wollte nur kurz anfragen, weil ja für den widerspruch auch gebühren angefallen wären, wenn ihr ihn gemacht hättet. egal.

genau, 1,3 verfahrensgebühr aus EUR 3337
ups-sorry-muss nachfragen... habt ihr eine klageerwiderung gemacht, bevor ein teil zurückgenommen wurde?

gerichtskosten muss der beklagte nicht einzahlen
grete
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#25

19.06.2008, 15:19

Klageerwiderung ja
gkutes

#26

19.06.2008, 15:21

supi. dann bleibt es bei 1,3 aus 3337 + post und telekom + Ust (wenn nicht vorsteuerabzugsberechtigt) für den KFA
grete
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#27

19.06.2008, 15:23

Danke nach München
gkutes

#28

19.06.2008, 15:24

viele grüße nach hessen
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