Abrechnung Strafverfahren - teilweiser Freispruch

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Pannella-red
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 29.08.2008, 13:03
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Dresden

#1

10.07.2012, 17:30

Hi, habe vor kurzem die Kanzlei gewechselt und muss mich nun mit strafrecht auseinandersetzten, was bisher immer zu kurz gekommen ist.

Kostentechnisch hab ich nun ein kleines Problem, bei welchem ihr mir hoffentlich helfen könnt.

Nun zum Sachverhalt.

1. Anklage: 3 kleine Vergehen
2. Anklage: 2 bisschen kleine Vergehen
3. Anklage: kleines Vergehen

Die Verfahren wurden zusammen gefasst und auch zusammen verhandelt

Ende vom Lied: Mdt. wurde für 2 kleine Vergehen zu Geldstrafe verurteilt, vom Rest (zum Teil gewichtiger Angelegenheiten – sollten zum Schöffengericht) wurde Mdt. freigesprochen.

Meine Vorgängerin hat für alle 3 Anklagen Pflichtverteidiger-Gebühren abgerechnet (Terminsgebühr nur 1x, restliche Gebühren normal).

Nun fragte mich mein Chef was vom Differenzmethode. Uns würde zum Teil Gebühren i. H. v. den Wahlgebühren zu stehen.

Wie soll ich das qouteln?

Interessant ist auch, dass Mdt. von schwerwiegenderen Punkten freigesprochen wurde (mit Kostenentscheidung, dass Staatskasse Kosten trägt) und nur in zwei „kleinen“ Punkten verurteilt wurde.

Gibt’s da jemanden, der eine zündende Idee hat??

Bitte!!
liebe Grüße

MANDY
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

10.07.2012, 17:40

Guck mal hier, AB hat schon einmal eine Zusammenstellung von entsprechenden Beiträgen gemacht:

Strafsache Differenzmethode
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten