Hi, habe vor kurzem die Kanzlei gewechselt und muss mich nun mit strafrecht auseinandersetzten, was bisher immer zu kurz gekommen ist.
Kostentechnisch hab ich nun ein kleines Problem, bei welchem ihr mir hoffentlich helfen könnt.
Nun zum Sachverhalt.
1. Anklage: 3 kleine Vergehen
2. Anklage: 2 bisschen kleine Vergehen
3. Anklage: kleines Vergehen
Die Verfahren wurden zusammen gefasst und auch zusammen verhandelt
Ende vom Lied: Mdt. wurde für 2 kleine Vergehen zu Geldstrafe verurteilt, vom Rest (zum Teil gewichtiger Angelegenheiten – sollten zum Schöffengericht) wurde Mdt. freigesprochen.
Meine Vorgängerin hat für alle 3 Anklagen Pflichtverteidiger-Gebühren abgerechnet (Terminsgebühr nur 1x, restliche Gebühren normal).
Nun fragte mich mein Chef was vom Differenzmethode. Uns würde zum Teil Gebühren i. H. v. den Wahlgebühren zu stehen.
Wie soll ich das qouteln?
Interessant ist auch, dass Mdt. von schwerwiegenderen Punkten freigesprochen wurde (mit Kostenentscheidung, dass Staatskasse Kosten trägt) und nur in zwei „kleinen“ Punkten verurteilt wurde.
Gibt’s da jemanden, der eine zündende Idee hat??
Bitte!!
Abrechnung Strafverfahren - teilweiser Freispruch
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liebe Grüße
MANDY
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Guck mal hier, AB hat schon einmal eine Zusammenstellung von entsprechenden Beiträgen gemacht:
Strafsache Differenzmethode
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(UNHEILIG)
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