Abrechnung Strafrecht/Verbindung mehrerer Anklagen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Limette
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#11

06.02.2008, 00:13

@leah Er war vorher in diesen Sachen auch tätig (allein die Akteneinisichtnahme würde eine Tätigkeit schon auslösen).
bis zum Verbinden der Verfahren ist jedes Verfahren als eine Einzelangelegenheit anzusehn.
leah hat geschrieben: Wenn mein Chef eine Verhandlung in zwei verschiedenen Sachen hat, ohne dass sie verbunden wurden, bekommt er auch nur eine Terminsgebühr.


ja das ist richtig. und somit bekämme dein Chef logischerweise auch für jede einzelne Sache eine TG, oder? :wink:
Märry

#12

06.02.2008, 14:24

Wenn dein Chef in den Verfahren, die im Termin zum Hauptverfahren verbunden werden, vorher bereits tätig war, bekommt er natürlich auch seine Gebühren. Aber die Terminsgebühr gibts leider trotzdem nur einmal, und nicht für alle dazuverbundenen Verfahren.
Die Verfahren, die nicht verbunden werden und in denen Termine stattfinden, sind ja selbständige Verfahren, in denen auch jeweils eine Terminsgebühr entsteht.
Gast

#13

06.02.2008, 20:50

Hallöchen, kannst du nicht deinen Chef fragen, wann im Termin die Verbindung stattgefunden hat? Wurden nämlich die Verfahren erst nach Besprechung der einzelnen Taten verbunden, so denke ich, kannst du hier die Terminsgebühren ansetzen. Rechnest du Pflichtverteidiger oder ggü. Mdt. ab? Wenn über die Staatskasse, dann würde ich alle Terminsgebühren ansetzen, eine entsprechende Erklärung drunter schreiben, warum die Terminsgebühren anfallen und gut ist. Entweder sie lassen es durchgehen oder sie streichen. Fifty - fifty - Chance.
Ggü. dem Mdt. würde ich so nicht vorgehen, da du ja willst, dass er wiederkommt. Hier würde ich nur eine TG in Ansatz bringen.

Hoffe es hilft.
CASIKE
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#14

08.04.2008, 14:16

Hey Leute!
Casike, so habe ich das auch gemacht - abgerechnet jeweils eine TG !
und nun wollte ich Euch Bescheid geben, dass die Kostenfestsetzung erfolgreich über die Bühne gegangen ist! :D
alle Gebühren, wie von uns beantragt, wurden festgesetzt und bezahlt! super! :wink:

- liebe Grüsse -
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Langstrumpf
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#15

07.06.2016, 08:11

Ich hänge mich mal ran.

Wir sind für den Mdt. in einer Strafsache als Pflichtverteidiger bestellt worden. In dem ersten Haupttermin wurden noch weitere Anklagesachen dazugenommen und verbunden. Danach gab es einen weiteren Hauptverhandlungstermin. Ich habe natürlich für jede weitere "Sache" die Verfahrensgebühr mit abgerechnet. Nun schreibt der Bezirksrevisior folgendenes:

Eine Tätigkeit des RA in den hinzuverbundenen Verfahren vor Verfahrensverbindung ist nicht erkennbar, die beantragten Verfahrensgebühren nebst Auslagenpauschalen für diese Verfahren sind somit nicht entstanden.

Nö damit bin ich nicht einverstanden, hat jemand für mich Entscheidungen oder ähnliches?
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niva
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#16

07.06.2016, 08:50

seit ihr vor der Verbindung in den hinzuverbundenen Sachen tätig gewesen?

wie in #3 schon steht:
Master24 hat geschrieben:Es fallen die Gebühren nur solange getrennt voneinander an, bis zu dem Zeitpunkt, als die Sachen verbunden worden sind.
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#17

07.06.2016, 08:56

niva hat geschrieben:seit ihr vor der Verbindung in den hinzuverbundenen Sachen tätig gewesen?

wie in #3 schon steht:
Master24 hat geschrieben:Es fallen die Gebühren nur solange getrennt voneinander an, bis zu dem Zeitpunkt, als die Sachen verbunden worden sind.
Nein vor der Verbindung nicht, erst nach dem Gerichtstermin und es kam ja dann dazu noch ein weiterer Gerichtstermin.
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#18

07.06.2016, 08:57

dann hat der Bezirksrevisor Recht.
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Neffi
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#19

15.08.2017, 14:11

ich hänge mich mal an:

habe 2 Strafverfahren (1x gef. Körperverletzung + schwerer Fall des Diebstahls), in den erstinstanzlich die Beiordnung als PV bewilligt wurde. Im Berufungsverfahren wurden diese beiden Verfahren verbunden.

Ich habe 2 PVGeb-Festssetzungsanträge gemacht, bis zur Verbindung. Nun wird der eine vollständig gestrichen, mit der Begründung "da Sie die Gebühren für das Verbundverfahren bereits im (ersten) Antrag abgerechnet und vergütet erhalten haben, wird die Rücknahme des (zweiten) Antrages angeregt."

Meiner Meinung nach kann ich aber bis zur Verfahrensverbindung die einzelnen Verfahren getrennt ggü der Staatskasse abrechnen. Da ändert auch § 48 (3) RVG nix, oder verstehe ich das falsch?

Grüße und schon mal Danke
Neffi
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Adora Belle
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#20

16.08.2017, 11:16

Ich verstehe Deinen Sachverhalt nicht so recht. Es wurden zwei getrennte erstinstanzliche Verfahren geführt, und in beiden wart Ihr jeweils als PV beigeordnet? Welche Gebühren hast Du denn schon abgerechnet?
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