Abrechnung Scheidungsverfahren; aus welchen Werten Geb.?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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silvisunshine
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#1

25.11.2008, 20:16

Hallo, steh auf dem Schlauch
in einer Abrg. Fam.sache:
Streitwert: Ehes. 11.130,00 €, VA 2.000,00 €,
Folgesache UE 8.160,00 €, Folgesache GÜ 1.000,00 €,
Folgesache UE/UK - Vergleich 15.216,00 €

Genau so steht es im Streitwertbeschluss. Wie sieht dann die Kostenrechnung aus? Ist das dann auch Verbundverfahren?
Vor allem AUS WELCHEN WERTEN muss ich welche Geb. nehmen? Bitte schnell antworten. Herzlichen Dank.
Luisa123456
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#2

25.11.2008, 22:42

Hi, war die Folgesache UK auch anhängig? Wie hoch soll hierzu der Streitwert sein, evtl. EUR 7.056,00?
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silvisunshine
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#3

26.11.2008, 00:18

danke schon mal vorab. Ich werde morgen früh noch mal versuchen hier reinzuschauen.

Im UE/UK-Verfahren muss ich eine getrennte Abrechnung machen, gell?:
In dem UE/UK-Streitwertbeschluss steht:

20.324,00 € (lfd. KiU 6.984,00 € + Rückstand 888,00 € + lfd. Eheg.unterh. 8.160,00 € + Rückstand 4.292,00 €) u. f. d. Vergleich 12.452,00 €.

GLG
silvisunshine
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#4

26.11.2008, 00:25

Hallo Lisa,

ja bei dem Streitwertbeschluss in dem Scheid.verf. steht nach "Folgesache UE/UK" gar kein Betrag; ist das immer so, od. nur seitens d. Gerichts vergessen worden, od. sollte der Betrag klar sein? Für mich jedenfalls nicht. Danke.
Luisa123456
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#5

26.11.2008, 23:53

Hallo,

steht jetzt grad aufm Schlauch *hilfe*. Du schreibst, daß einmal der Streitwert EUR 20.324,00 beträgt und dann sagst Du, daß bei Folgesachen kein Betrag steht *hm*. Bei Vgl.-Betrag hast Du oben EUR 15.216,00 und unten EUR 12.452,00, verstehs grad ned :)

Die Folgesachen sind nicht getrennt abzurechnen.

Also Du nimmst auf jeden Fall eine 1,3 VG aus allen anhängigen Angelegenheiten (also Ehesache, VA und den anhängigen Folgesachen. )Sofern Sachen nicht anhängig war auch noch eine 0,8 Verfahrensgebühr aus diesem Wert, dann nach § 15 RVG prüfen.

Dann eine 1,2 TG aus allem.

1,0 Einigungsgebühr aus lfd. Unterhalt + Rückstand; würde dann die Höhe des Streitwerts von EUR 12.452,00 erklären).

Hoffe, daß bringt Dich weiter.

glg Lisa
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silvisunshine
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#6

27.11.2008, 19:08

Hallo Lisa u. Andere,

danke schon mal ganz herzlich. Wieso wird dann der Vergleichswert aus dem lfd. Eheg.unterh. + Rückstand nur gerechnet, nicht aus dem Ki.unterh. + Rückstand auch? Ist das grundsätzlich od. nur in diesem 1 Verfahren so, weil halt nur darüber gerichtlich geeinigt?

Ach, und was Du meintest: die Folgesache UE/UK - Vergleich 15.216,00 € heißt dann schon, dass nur über diesen Betrag für das UE/UK-Verf. gerichtlich geeinigt wurde. Ich glaube, ich verstehe das ganze Prinzip nicht. :cry: Wie setzt sich der Betrag von 15.216,00 € denn zusammen?! Aber weshalb wird das im Scheidungsverfahren-Streitwertbeschluss mit angegeben, wenn doch sowieso extra auch im UE/UK-Verfahren ein gesonderter Streitwertbeschluss erging. Ist das dann nicht doppelt? Kapier echt gar nix davon....
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Nayra
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#7

28.11.2008, 10:53

Verstehe ich das richtig, dass die Verfahren UK/UE nicht im Scheidungsverbund anhängig waren?

Dann wurde im Ehescheidungstermin wahrscheinlich ein Vergleich über den Unterhalt geschlossen. SChau doch mal im Protokoll nach, worüber sich verglichen wurde, dann weist du auch, woraus sich der Streitwert zusammen setzt!
[size=75][color=#FF00FF][b]Die Menschen scheinen die Sprache
nicht empfangen zu haben,
um die Gedanken zu verbergen,
sondern um zu verbergen,
dass sie keine Gedanken haben.[/b][/color][/size]

[img]http://www.hellokittyfan.info/hello-kitty/hello-kitty-1.jpg[/img]
silvisunshine
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#8

28.11.2008, 15:58

Hallo Nayra,

hab Deine Nachricht jetzt erst hier zuhause gelesen. Kann also nicht in die Akte bzw. in den Vergleich od. Urteil noch reinschauen.

Aber im Protokoll m. Streitwertbeschluss steht so, wie hier nachfolgend nochmal angegeben u. im Scheid.verfahren die Werte, die ich in meinem Beitrag zu Anfang reingesetzt hatte. Mh, und nun? Ich schau nächste Woche noch mal rein; schon mal danke.

UE/UK- Verfahren:
Streitwert für den Rechtsstreit
20.324,00 € (lfd. KiU 6.984,00 € + Rückstand 888,00 € + lfd. Eheg.unterh. 8.160,00 € + Rückstand 4.292,00 €) u. f. d. Vergleich 12.452,00 €.
silvisunshine
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#9

28.11.2008, 16:06

Hallo Nayra, wieder ich:
In dem UE/UK-Streitwertbeschluss steht:
20.324,00 € (lfd. KiU 6.984,00 € + Rückstand 888,00 € + lfd. Eheg.unterh. 8.160,00 € + Rückstand 4.292,00 €) u. f. d. Vergleich 12.452,00 €.

Im Scheidungsverfahren steht im Beschluss: Streitwert: Ehes. 11.130,00 €, VA 2.000,00 €, Folgesache UE 8.160,00 €, Folgesache GÜ 1.000,00 €,
Folgesache UE/UK - Vergleich 15.216,00 €

Steh echt auf dem Schlauch! Wie setzt sich nun der Wert im UE/UK v. 12.452,00 € zusammen, und wie kommt das Gericht auf den Wert 15.216,00 € im Scheid.verf.?
Wieso ist überhaupt in Scheid.verf. aufgeführt: "Folgesache UE/UK - Vergleich 15.216,00 €" Heißt das, dass der Wert d. UE/UK nun 15.216,00 € ist oder die 12.452,00 €? Oder wird dann für UE/UK auch im Scheid.verf. ein Vergleichswert (hier 15.216,00 €) angesetzt? Aber ich denke, der Wert ist im UE/UK die 12.452,00 €. Wahrscheinlich für Euch alle, die Ihr täglich damit sicher und gekonnt arbeitet, seltsame Fragen, gell? Please help me!
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