Warum sollte außergerichtlich für die Scheidung keine Geschäftsgebühr entstehen? Schau mal hier: http://www.scheidungsrecht-praxis.de/nu ... 70e0a.html (ziemlich weit unten)
Z.B. wird vor Ablauf des Trennungsjahres -zumindest bei uns- ein Schreiben über den endgültigen Trennungsentschluss und die Scheidungsabsicht unseres Mandanten an die Gegenseite verschickt...