Hallo,
wir haben folgenden Fall.
Scheidungsantrag wurde eingereicht. Zwischendurch wurden wir vom GA angeschrieben Auskunft über Zugewinn zu erteilen, haben wir gemacht.
Es folgte ein GT. Beim GT wird SS der Gegenseite übergeben, in dem steht. "wird im Scheidungsverbund die Folgesache Zugewinn anhängig gemacht mit folgenden Anträgen...(Auskunft+Zahlung). Gleichzeitig wird PKH beantragt".
Wir hatten Frist zur Stellungnahme und dann ergeht der Beschluss "der Antrag auf Bewilligung PKH für die Auskunftsstufe der Folgesache Zugewinn wird abgelehnt, die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg".
Dann ist wieder GT. SW für Scheidung + VA = 7000 + 1000 € wird festgesetzt. Es steht außerdem drin: "Hinsichtlich des eingereichten Schriftsatzes Zugewinnausgleich wird festgestellt, dass der Antrag auf PKH durch Beschluss zurückgewiesen wurde. Folgesache Zugewinn wird im vorliegenden Verfahren nicht weiter verfolgt". SW für Auskunftsstufe Zugewinn = 500 €.
So hab grad keine Ahnung wie ich hier den Zugwinn in meine Abrechnung (Mdt zahlt) mit einbastle.
1,3 VG und 1,2 Tg für die Scheidung+Va ist klar, aber der Rest???
Mach ich hier ne 1,3 GG für den Zugewinn (weil erst außergerichtlich)
ne 1,3 VG (7000 + 1000 +500 €)
und ne 1,2 aus 8500 €?
Hab keine Ahnung.....
LG Tine
Abrechnung Scheidung, noch ne kleine frage hintendran :)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Hinsichtlich des Zugewinn war ja "nur" ein PKH-Verfahren anhängig. Also würde ich hierfür die 1,0 nach 3335 abrechnen und darauf die 0,65 GG anrechnen. Hier mußt du nur mal schauen, zu welchem Wert ihr außergerichtlich tätig gewesen seid - also ebenfalls nur Auskunft oder wurde dort schon der Zugewinn beziffert?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 795
- Registriert: 19.01.2009, 21:34
- Beruf: Refa
- Wohnort: irgendwo in deutschland;)
die 1,3 GG rechne ich auf die 1,0 Vg an
aber die 1,0 Vg von dem prüfungsverfahren muss ich dann nicht mehr auf die 1,3 VG der Scheidung anrechnen, oder, weil ja verschiedene Gegenstände?
denk ich da richtig
aber die 1,0 Vg von dem prüfungsverfahren muss ich dann nicht mehr auf die 1,3 VG der Scheidung anrechnen, oder, weil ja verschiedene Gegenstände?
denk ich da richtig
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ja.tine001 hat geschrieben:die 1,3 GG rechne ich auf die 1,0 Vg an
Da hinsichtlich des Zugewinns nur das PKH-Verfahren anhängig war, mußt du die hierfür entstandene Gebühr nicht auf das Scheidungsverfahren anrechnen.tine001 hat geschrieben:aber die 1,0 Vg von dem prüfungsverfahren muss ich dann nicht mehr auf die 1,3 VG der Scheidung anrechnen, oder, weil ja verschiedene Gegenstände?
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)