Hallo,
ich hab ne Uraltakte auf meinen Tisch bekommen und hadere mit mir.
Also wir hatten ein Scheidungsverfahren, Urteil 2003, Sw Scheidung wurde auf 4000 + SW VA 500 € festgesetzt. Wir waren Korrespondenzanwalt. Meine Kollegin hat 10/10 aus 4500 € abgerechnet über die PKH. So VA wurde ausgesetzt.
Im Jahr 2010 kam es nun einen VA-Entwurf unter neuem Gerichtsaktenzeichen aus dem Jahr 2009, die einmal bewilligte PKh dauert fort, da das VA-Verfahren als Bestandteil des vorangegangenen Scheidungsverfahrens angesehen wird. (OLG-Beschluss). Der SW wurde hier auf 1150 € für den VA festgesetzt. Nun weiss ich nicht, was ich abrechnen soll.
Mein Köppl denkt sich folgendes:
1. 1,0 VG für Korrespondenzanwalt aus SW 4000 + 1150 €
abzüglich der erhaltenen € aus Bragozeiten
oder
2. ich rechne extra eine 1,0 aus dem neuen VA-SW aus, was ich aber irgendwie unlogisch finde.
Zusätzlich hat die Gegenseite zu dem VA-Entwurf Beschwerde eingelegt, diese wieder zurückgenommen + Kosten muss diese tragen, so dass ich hier noch eine 0,25 VG für das Beschwerdeverfahren festsetzen lassen wurde. der hauptbevollmächtigte demnach ne 0,5 VG.....
Bitte um Hilfe
tine
abrechnung RVG oder Brago bzgl. Scheidung + VA HILFE :)
- PinkLady
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Hm, das ist wirklich eine schwierige Sache. Ich würde hier allerdings die Meinung vertreten, dass es sich hier um zwei Angelegen handelt bzw. die neuerliche Tätigkeit eine neue Angelegenheit auslöst, § 15 Abs. 5 RVG. Zwischen dem Tätigwerden liegen mehr als zwei Jahre. Somit entstehen für das VA-Verfahren extra Gebühren aus dem Wert des VA.