abrechnung RVG oder Brago bzgl. Scheidung + VA HILFE :)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

29.09.2010, 12:01

Hallo,

ich hab ne Uraltakte auf meinen Tisch bekommen und hadere mit mir.
Also wir hatten ein Scheidungsverfahren, Urteil 2003, Sw Scheidung wurde auf 4000 + SW VA 500 € festgesetzt. Wir waren Korrespondenzanwalt. Meine Kollegin hat 10/10 aus 4500 € abgerechnet über die PKH. So VA wurde ausgesetzt.
Im Jahr 2010 kam es nun einen VA-Entwurf unter neuem Gerichtsaktenzeichen aus dem Jahr 2009, die einmal bewilligte PKh dauert fort, da das VA-Verfahren als Bestandteil des vorangegangenen Scheidungsverfahrens angesehen wird. (OLG-Beschluss). Der SW wurde hier auf 1150 € für den VA festgesetzt. Nun weiss ich nicht, was ich abrechnen soll.
Mein Köppl denkt sich folgendes:
1. 1,0 VG für Korrespondenzanwalt aus SW 4000 + 1150 €
abzüglich der erhaltenen € aus Bragozeiten

oder
2. ich rechne extra eine 1,0 aus dem neuen VA-SW aus, was ich aber irgendwie unlogisch finde.

Zusätzlich hat die Gegenseite zu dem VA-Entwurf Beschwerde eingelegt, diese wieder zurückgenommen + Kosten muss diese tragen, so dass ich hier noch eine 0,25 VG für das Beschwerdeverfahren festsetzen lassen wurde. der hauptbevollmächtigte demnach ne 0,5 VG.....

Bitte um Hilfe :)
tine
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PinkLady
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#2

29.09.2010, 12:39

Hm, das ist wirklich eine schwierige Sache. Ich würde hier allerdings die Meinung vertreten, dass es sich hier um zwei Angelegen handelt bzw. die neuerliche Tätigkeit eine neue Angelegenheit auslöst, § 15 Abs. 5 RVG. Zwischen dem Tätigwerden liegen mehr als zwei Jahre. Somit entstehen für das VA-Verfahren extra Gebühren aus dem Wert des VA.
tine001
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#3

29.09.2010, 12:42

hört sich gut an :)
also würde ich hier eine 1,0 VG aus 1150 € abrechnen.......
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