Abrechnung RVG - Beschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Kaesebiene
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 31
Registriert: 19.09.2012, 15:29
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

06.11.2012, 22:56

Hallo alle Zusammen :-)
Ich habe eine Frage.. und zwar folgendes. Es soll ein Kostenfestsetzungsantrag gestellt werden, und zwar folgender Sachverhalt, es ging ins gerichtliche Verfahren über, ein Termin ist entstanden und ein Urteil sowie ein KFB.. gegen diesen Beschluss hat die GS wohl sofortige Beschwerde eingelegt. Diese wurde aber mit einem separaten Beschluss zurückgewiesen, k.a. warum jetzt. Welche Gebühren fallen für uns und nicht für die Gegenseite an? Sonstige Sachen sind nicht angefallen (Berufung etc.).

Streitwert: 7.000,00 EUR
Verfahrensgebühr gem. 3100 EUR
Terminsgebühr gem. 3104 EUR
PEPT 20,00 EUR
Zwischensummen EUR
Mwst 19 % EUR
Gesamtsumme EUR

Muss jetzt nicht auch noch eine Gebühr für die sofortige Beschwerde beigefügt werden oder fällt für uns keine an, weil die Gegenseite diese eingelegt hat?

Vielen Dank im Voraus

LG, Biene
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.11.2012, 09:41

Die Beschwerdegebühr erhältst Du zusätzlich. Dafür brauchst Du der Beschwerde nicht entgegenzutreten (vgl. <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>, RVG, 19. Auflage, 3500 Rn. 25).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Kaesebiene
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 31
Registriert: 19.09.2012, 15:29
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

07.11.2012, 11:10

das heißt also ich kann die gebühr 3500 zusätzlich nehmen zu der 3100? oder krieg ich nur die 3100?
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#4

07.11.2012, 11:12

Wie Anahid bereits schrieb, erhälst du die Gebühr für die Beschwerde zusätzlich.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

07.11.2012, 11:12

Die 3500 für die Beschwerde gegen den KfB entsteht gesondert.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
BiancaB
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 16.01.2013, 10:08
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

10.01.2017, 12:47

Hatte noch übersehen, dass das Gericht zunächst einen Beschluss erlassen hatte, mit dem unserem Antrag nach § 887 ZPO stattgegeben wurde.

Daraufhin hatte die gegnerische Partei sofortige Beschwerde eingelegt. Bevor wir auf die sofortige Beschwerde geantwortet haben, wurde der Vergleich geschlossen.

Gegenstandswert: 778,35 €

0,6 Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung, Vollstreckung der Entscheidung
gem. § 887 Abs. 2 ZPO § 13 RVG, Nr. 3309 VV RVG, § 18 I Nr. 12 RVG 48,00 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Schuldnern -


Gegenstandswert: 778,35 €

0,5 Verfahrensgebühr für Verfahren über Beschwerde / Erinnerung § 13 RVG,
Nr. 3500 VV RVG 40,00 €

Gegenstandswert: 4.778,35 €

1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn. 1003, 1000 VV
RVG 303,00 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 29,60 €
Zwischensumme netto 420,60 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 79,91 €
zu zahlender Betrag 500,51 €
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

10.01.2017, 13:28

BiancaB hat geschrieben:Hatte noch übersehen, ....
Muss ich nicht verstehen, oder? :kopfkratz Schließlich hast Du bisher zu diesem Thema gar keine Äußerung gemacht. :bahnhof
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
BiancaB
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 16.01.2013, 10:08
Beruf: RA-Fachangestellte

#8

10.01.2017, 13:42

Sorry falscher Chat:-(
Antworten