Abrechnung Pflichtverteidiger- oder Wahlverteidigergebühren
- Anahid
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Nein, eine Abtretungserklärung ist keine Vollmacht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Urkunden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Anahid hat geschrieben:Nein, eine Abtretungserklärung ist keine Vollmacht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Urkunden.
In unserer Vollmacht steht, dass der Mandant sämtliche Kostenerstattungsansprüche Dritter an den Rechtsanwalt abtritt und das unterschreibt der Mandant dann separat nochmal auf der Vollmacht. Ich denke das dürfte ausreichen.
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Meines Wissens ist das nicht ausreichend. Du benötigst eine spezielle Abtretungserklärung des Mandanten. Selbst wenn du diese Vollmacht jetzt mit einreichst, wird das Gericht das vermutlich monieren. Eine nachträgliche Übersendung der Abtretungserklärung ist nach erfolgtem Antrag nicht mehr möglich.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Genau. Die Abtretungserklärung muss außerdem nach Urteil/Beschluss datieren, sonst wird sie nicht akzeptiert (jedenfalls in Berlin und Brandenburg).Sonnenkind hat geschrieben:Meines Wissens ist das nicht ausreichend. Du benötigst eine spezielle Abtretungserklärung des Mandanten. Selbst wenn du diese Vollmacht jetzt mit einreichst, wird das Gericht das vermutlich monieren. Eine nachträgliche Übersendung der Abtretungserklärung ist nach erfolgtem Antrag nicht mehr möglich.
Kekse, ich liebe Kekse.