Abrechnung Pflichtverteidiger- oder Wahlverteidigergebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#11

17.01.2018, 20:09

Nein, eine Abtretungserklärung ist keine Vollmacht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Urkunden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Azubine089
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#12

18.01.2018, 08:32

Anahid hat geschrieben:Nein, eine Abtretungserklärung ist keine Vollmacht. Das sind zwei völlig unterschiedliche Urkunden.

In unserer Vollmacht steht, dass der Mandant sämtliche Kostenerstattungsansprüche Dritter an den Rechtsanwalt abtritt und das unterschreibt der Mandant dann separat nochmal auf der Vollmacht. Ich denke das dürfte ausreichen.
Sonnenkind
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#13

18.01.2018, 08:34

Meines Wissens ist das nicht ausreichend. Du benötigst eine spezielle Abtretungserklärung des Mandanten. Selbst wenn du diese Vollmacht jetzt mit einreichst, wird das Gericht das vermutlich monieren. Eine nachträgliche Übersendung der Abtretungserklärung ist nach erfolgtem Antrag nicht mehr möglich.
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#14

18.01.2018, 09:27

Sonnenkind hat geschrieben:Meines Wissens ist das nicht ausreichend. Du benötigst eine spezielle Abtretungserklärung des Mandanten. Selbst wenn du diese Vollmacht jetzt mit einreichst, wird das Gericht das vermutlich monieren. Eine nachträgliche Übersendung der Abtretungserklärung ist nach erfolgtem Antrag nicht mehr möglich.
Genau. Die Abtretungserklärung muss außerdem nach Urteil/Beschluss datieren, sonst wird sie nicht akzeptiert (jedenfalls in Berlin und Brandenburg).
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