Abrechnung OWi

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blinky

#1

20.04.2006, 15:13

Hey Ihrs. Hat jmd. von euch einen guten Tip, wie man den störrischen RSV-Versicherungen die Mittelgebühr bei Bußgeldsachen (40 € Bußgeld + 1 Pkt. im hohen Norden *g*) entlocken kann. Gerichtsurteile haben mich bisher noch nicht weitergebracht. Die wollen immer ne Begründung nach § 14 RVG. Binsch ma wieder ratlos...
Danke schonmal im voraus :)
Andreas

#2

20.04.2006, 15:40

Bevor ich mich auf die umständliche Suche nach einer Begründung machen würde, würde ich vielmehr dazu auffordern, im Gegenzug einmal eine detaillierte Begründung zu geben, weshalb nicht von einer durchschnittlichen Angelegenheit ausgegangen werden kann.

Und dann im Abschluß mal wieder meinen Lieblingssatz :
Wir erwarten den Ausgleich bis zum FRIST. Sollten Sie nach wie vor nicht bereit sein, die korrekt berechneten Gebühren zu übernehmen, werden wir diese ohne weitere Korrespondenz Ihrem VN in Rechnung stellen. Dieser wird Ihre Mithilfe sicherlich angemessen zu würdigen wissen.
:wink:

Was dann aber mal eine tatsächliche Begründung angeht :

Ich hatte neulich mal was hier auf'm Tisch zu dem Thema, aber wie immer, wenn man was sucht :nachdenk
Blinky

#3

20.04.2006, 15:53

Dein Lieblingssatz ist gut, den muss ich mir merken... Danke!
Das mit den Gebühren haben sie, glaub ich 'gefressen', aber ich zitiere:

" Wir stimmen zu, dass hier eine Abrechnung unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu erfolgen hat. Wir stellen anheim eine detaillierte Stellungnahme zu den Kriterien des § 14 RVG vorzulegen."

Damit komm ich net klar...

Weitersuchen .... *fg*
Andreas

#4

20.04.2006, 16:19

Wie gesagt, ich würde zunächst zurückschreiben, daß "es wohl lediglich im Kreise der Rechtsschutzversicherungen - dies aus nachvollziehbaren Gründen - Fragen hinsichtlich der Angemessenheit der Mittelgebühren gibt.

Wir stellen gleichfalls anheim, detailliert zur Frage der Unangemessenheit der Mittelgebühr unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG Stellung zu nehmen.

Zudem darf darauf hingewiesen werden, daß wir uns nicht dem allgemein ausgeübten Gebührenreduzierungsdruck der Rechtsschutzversicherungen beugen werden. Wir bitten darum, diese unzumutbare Geschäftspraxis künftig zu unterlassen, da wir uns ansonsten gehalten sehen, Versicherten Ihres Unternehmens künftig die Dienstleistung der Direktabrechnung über die Rechtsschutzversicherung nicht mehr anbieten zu können."

Das würde ich mir aber vom RA absegnen lassen :wink:

Und dann evtl. noch meinen Lieblingssatz drunter :teufel
Blinky

#5

27.04.2006, 14:28

Ich hab mal was geschrieben. Malsehen was zurück kommt...

Danke auf jeden Fall! :thx
Andreas

#6

27.04.2006, 15:01

Da bin ich auch mal gespannt :D

Warste wenigstens ein bißchen deutlich in deinen Worten ? Diese unverschämten RS-Mitarbeiter scheinen das zu brauchen :roll:

Obwohl, die kriegen ja wahrscheinlich auch nur von oben Druck gemacht, daß sie gefälligst die Kosten zu drücken haben - traurig, traurig.
Blinky

#7

02.05.2006, 11:28

Ich hoffe, dass es deutlich genug war. Cheffe hat ja auch noch ein paar Sätzchen formuliert *g*

Ich halt dich auf dem laufenden.
Blinky

#8

15.06.2006, 21:10

hallöchen mal special an dich andreas.
rsv hats aufgegeben zu diskutieren und hat restbetrag überwiesen

:yeah
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