Die Versicherung hat vorgegeben, in welcher Höhe sie Gebühren übernimmt, das man man bei Abfindungen vereinbaren.obwohl man hinsichtlich der Anrechnung der GG ja immer die Hälfte der Verfahrensgebühr nimmt, dann wäre das, wenn man die 3,0 unberücksichtigt lässt, 0,4 (hälfte von 0,8 3101)
Ich glaub, mit der Anrechnung musst Du Dich nochmal intensiv beschäftigen. Es ist keinesfalls so, dass man dann nur die hälftige VG berechnet.