Abrechnung nach Verkehrsunfall (Abfindung, Klageentwurf)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepples
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#11

16.11.2012, 20:11

obwohl man hinsichtlich der Anrechnung der GG ja immer die Hälfte der Verfahrensgebühr nimmt, dann wäre das, wenn man die 3,0 unberücksichtigt lässt, 0,4 (hälfte von 0,8 3101)
Die Versicherung hat vorgegeben, in welcher Höhe sie Gebühren übernimmt, das man man bei Abfindungen vereinbaren.
Ich glaub, mit der Anrechnung musst Du Dich nochmal intensiv beschäftigen. Es ist keinesfalls so, dass man dann nur die hälftige VG berechnet. :roll:
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#12

16.11.2012, 20:27

Nochmal haaallooooo...

Also, wir waren nur außergerichtlich tätig. Dies soll eine Endabrechnung darstellen.

Der Klageauftrag war seitens der Mandantschaft da, die ggn. Haftpflichtversicherung hat den Entwurf auf den Tisch bekommen und dann den Abfindungsvorschlag gemacht. Dieser wurde durch unseren Mandanten angenommen.

Die 3,0 Gebühr hat die Versicherung von sich aus "angeboten".

LG
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#13

16.11.2012, 20:28

Habt ihr die 3,0 in der Abfindung akzeptiert?
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#14

16.11.2012, 20:30

... Die Abfindung wurde seitens unseres Mandanten unterschrieben. Ob dort die 3,0 Gebühr mit angegeben war, weiß ich gerade nicht. Aber in einem gesonderten Anschreiben an uns war diese Gebühr vorgegeben.
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#15

16.11.2012, 20:33

Dann schau mal, ob sowas in der Erklärung steht und ob ihr bezüglich der 3,0 irgendwas bestätigt habt. Wie schon geschrieben, fände ich das arg wenig, wenn damit alle Gebühren erfasst sein sollen. :wink:
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#16

16.11.2012, 20:41

Aha...

Also eine 0,7 GG + 0,8 Klageentwurf + 1,5 Einigungsgebühr.

Somit komme ich auf 3,0.

Das war mir so nicht ganz klar. Ich hätte, blauäugig wie ich mir das dachte, 3,0 für die GG genommen und dann noch die 0,8 und 1,5 dazu.

Nehme ich dann die Gesamtsumme von 97.000,00 EUR auch für die GG weil das der letzte Stand ist? Jetzt bin ich gerade vollends verwirrt.

Es steht eindeutig fest: ICH MAG KOSTENRECHT NICHT!!!!! :(
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#17

16.11.2012, 20:46

Die GG hat doch nur einen Rahmenwert von bis 2,5. :wink: Du nimmst den gesamten regulierten Schadenswert als Streitwert.
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#18

16.11.2012, 20:50

Aaaahhhh jaaaaa...

Da fällt es mir auch wieder ein. :wink:

Auf jeden Fall hast du mir sehr geholfen.

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Ein großes Lob @ Pebbles. Ich habe ja schön öfter mal hier reingeschaut und deine Antworten sind immer sehr direkt und qualifiziert geschrieben.
Ich habe mich jedenfalls gut aufgehoben gefühlt und komme mir auch nicht blöd vor wegen der ganzen Fragerei. Danke dafür. :smile:
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#19

16.11.2012, 20:52

:oops: Gern geschehen, dafür ist das Forum ja da. :wink:
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