Abrechnung Höherstufung Haftpflichtversicherung KFZ

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

12.02.2013, 17:35

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Abrechnungsproblem. Mandat hat KFZ Haftpflichtversicherung gewechselt. Der neuen Versicherung wurde eine angebliche Schadenregulierung mitgeteilt, so dass eine Höherstufung erfolgte. Wir waren beauftragt die Unwirksamtkeit der Höherstufung zu erwirken. Nun mit der RSV abrechnen.

Ist der Gegenstandswert nur der Differenzbetrag der Höherstufung, obwohl der Mandat für 3 Jahre einen höheren Beitrag zahlen muss und weitere 3 Jahre braucht, bis die vorherige SF wieder erreicht wird. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sachverhalt? Nehme gerne jede Hilfe an.

:thx
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Anahid
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#2

13.02.2013, 08:40

Ich würde auch den Betrag der Höherstufung x 3 Jahre nehmen. Denn das ist ja der Schaden, der Eurem Mandanten entsteht.

Wenn man das richtig kompliziert machen will, kann man sich natürlich auch die Frage stellen, ob in den 3 Jahren eine weitere Herabstufung erfolgt wäre, sodass er weniger zu zahlen gehbt hätte, als er bisher gezahlt hat. Aber ich denke, das geht dann doch zu weit :wink:
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