Ich muss folgende Sache abrechnen:
Wir haben Klage eingereicht, SW 3.629,80 € und haben Mehrvergleich in Höhe von 17.393,80 € für eine noch nicht anhängige Sache geschlossen.
Meine Rechnung würde wie folgt aussehen:
1,3 3100 VV RVG (3.629,80 €)
0,8 3101 VV RVG (17.393,80 €)
Der PC rechnet die Differenzverfahrensgeb. selbst aus bei den Verfahrensgebühren
1,2 3104 VV RVG (21.023,60 €)
Ich bin mir bei der Terminsgebühr nicht sicher, so richtig?
und
1,0 1003 VV RVG (17.393,80 €)
Bei der Einigungsgebühr bin ich mir garnet sicher, oder bekomme ich 2? Einmal gerichtl. und außergerichtl.?
Danke im Voraus
Abrechnung gem. § 15 III RVG
Terminsgebühr aus dem gesamten streitwert! deiner rechnung
einigung 1,5 aus dem nicht anhängigen
1,0 aus dem anhängigen udn dann die diff.geb.
also 1,5 aus vollem GW und da halt die prüfung
einigung 1,5 aus dem nicht anhängigen
1,0 aus dem anhängigen udn dann die diff.geb.
also 1,5 aus vollem GW und da halt die prüfung
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- PeeDee
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Die Terminsgebühr ist richtig und die Einigungsgebühr bekommst Du zweimal, wie Du sagst
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Das Gericht schrieb folgendes:
" Die Parteien schlossen sodann folgenden Vergleich, für den den Parteien ebenfalls PKH unter Beiordnung ihrer Bevollmächtigten bewilligt wird"
und
"Der Streitwert für das Verfahren wird auf 3.629,80 € und für den Vergleich auf 17.393,80 € festgesetzt"
Krieg ich da nicht nur eine Einigungsgebühr mit SW 17.393,80 €? und wenn ja welche Höhe?
" Die Parteien schlossen sodann folgenden Vergleich, für den den Parteien ebenfalls PKH unter Beiordnung ihrer Bevollmächtigten bewilligt wird"
und
"Der Streitwert für das Verfahren wird auf 3.629,80 € und für den Vergleich auf 17.393,80 € festgesetzt"
Krieg ich da nicht nur eine Einigungsgebühr mit SW 17.393,80 €? und wenn ja welche Höhe?
du nimmst 1,5 aus dem nicht anhängigen Wert und 1,0 aus dem anhängigen Wert, darf aber nach § 15 nicht höher sein, wie eine 1,0 aus dem Gesamtstreitwert.