Abrechnung gem. § 15 III RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepsi
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#11

30.08.2007, 13:49

ääähm dann ist 17.000 nicht der Mehrvergleich, sondern der gesamte Streitwert, also musste die 3.000 davon abziehen, also

(mal mit verkürzten werten)
1,3 VG 3.000
0,8 VG 14.000
Prüfung § 15
1,2 TG 17.000
1,5 EG 14.000
1,0 EG 3.000
Prüfung § 15
P+T
MwSt

wenn es der wert des mehrvergleichs wäre, dann würde es da stehen, z.B. so "Wert für Verfahren 3.000, Vergleichsmehrwert 14.000"
ok?
Kitty.84

#13

30.08.2007, 13:53

du nimmst 1,5 aus dem nicht anhängigen Wert und 1,0 aus dem anhängigen Wert, darf aber nach § 15 nicht höher sein, wie eine 1,0 aus dem Gesamtstreitwert.
War das nicht so, dass nach 15 die Gebühr nicht höher sein darf wie eine 1,5 aus Gesamtstreitwert???
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Bino
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#14

30.08.2007, 13:59

ja, nicht höher als eine 1,5 aus dem Gesamtstreitwert.
Sehe ich auch so.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
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Pepsi
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#15

30.08.2007, 14:00

jep, oder eben bei der VG 1,3 aus dem Gesamtwert (steht doch auch so in § 15 drin, der höchste Gebührensatz nach dem zusammengerechneten Wert)
Kimmy

#16

30.08.2007, 14:01

Genau, die Prüfung nach § 15 III RVG immer aus dem höchsten Satz und aus dem höchsten Wert. :zustimm
momo
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#17

30.08.2007, 14:05

@pepsi
jo da hast du recht, meine chefin hat mir das auch so aufgeschrieben und dann kann das protokoll und da hab ich noch gedacht, hat die nicht richtig aufgepasst? lach...

Krieg ich wirklich 2 Einigungsgebühren?Wieso?
Kimmy

#18

30.08.2007, 14:09

ne momo, Du bekommst keine zwei Einigungsgebühren. Die Einigungsgebühren musst Du nach § 15 III RVG anrechnen, wie auch die verschiedenen Verfahrensgebühren.
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Bino
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#19

30.08.2007, 14:11

Mal einfach ausgedrückt, momo.
Der RA soll ja für einen abgeschlossenen Vergleich mit der Einigungsgebühr "belohnt" werden.
Nun habt ihr euch ja nicht nur über den anhängigen Teil geeinigt, sondern auch noch über einen nicht anhängigen Teil und damit einen weiteren Rechtsstreit vermieden. Dafür kriegt der RA auch eine Belohnung
:hurra
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#20

30.08.2007, 14:12

@ Kimmy:

Ja das ist mir klar, dass mach ich auch. Nur ich verstehe nicht, warum 2 anfallen. ich verstehe das so, dass nur eine einigung bzgl. der nicht anhängigen forderung getroffen worden ist. Vielleicht könnt ihr mir das ja mal erklären
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