Abrechnung Familiensache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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YEAH00
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#1

08.07.2008, 09:48

Hallölee!

In einer Familiensache haben wir einen normalen Antrag auf Ehescheidung an das zuständige Familiengericht in Auslauf gebracht....
Kurz vor dem Termin hat die Ggs. noch zum SELBEN Aktenzeichen einen Antrag gestellt nämlich bzgl. dem Aufenthaltbestimmungsrecht (elterliche Sorge), welchem auch so - wie beantragt - stattgegeben wurde.
Ich hab jetzt folgende Werte: Ehescheidung: 10.000,00 € / Umgangsrecht: 2700,00 € / elterliche Sorge 2700,00 €

Frage:
Bekomme ich jetzt für die Stattgebung des Antrages noch eine „extra“ gebühr oder verbleibt es einfach bei einer Abrechnung aus einem Ggs.wert von 15.400,00 € und daraus eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr + P/T + Ust...?
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

08.07.2008, 09:50

m. E. bekommst du hier keine extra Gebühren.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Mops
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#3

08.07.2008, 09:52

Keine Extragebühren.

Die Werte für das Sorge- bzw. Umgangsrecht sind aber komisch. Wurden die so festgesetzt?
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Supersabsy
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#4

08.07.2008, 09:53

:zustimm

Ich meine auch, dass Du keine Extra-Gebühr bekommst. Haben wir hier noch nie abgerechnet. Immer nur noch dem Gesamtstreitwert.
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YEAH00
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#5

08.07.2008, 10:42

@ mops: lt. notiz Chef JA ;-) aber protokoll selbst liegt noch nicht vor! (sind mehrere Kinder!)
Mops
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#6

08.07.2008, 10:46

Sind es drei Kinder? Dann ist es korrekt.
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