Abrechnung Familiensache!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ninibatz
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#1

22.05.2008, 15:45

Hallo Zusammen...

Hab leider überhaupt keine Ahnung von Familiensachen. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Es war eine Scheidungssache. Die Ehe wurde auch geschieden. Es gab einen Termin. Die Streitwerte wurde wie folgt festgesetzt:

Scheidung EUR 8.000,00
Versorgungsausgleich EUR 2.000,00
Folgesache Wohungszuweisung EUR 7.920,00.

Vielen Dank...
Sunshine_1983
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#2

22.05.2008, 15:54

Wurde denn über alles in dem Termin verhandelt?

Wenn ja, dann würde ich so abrechnen:

1,3 VG Nr. 3100 SW: 17.920 €
1,2 TG Nr. 3104 SW: 17.920 €
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Aufpassen, nicht, dass ihr euch evtl. geeinigt habt, was die Wohnung oder den VA betrifft.
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

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LuzZi
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#3

22.05.2008, 16:03

Ich kann der Rechnung von Sunshine nur :zustimm en
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
ninibatz
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#4

22.05.2008, 16:34

Im Urteil steht, dass die Folgesache Versorgungsausgleich abgetrennt wurde. Bedeutet das, dass die Sache weiter geht? Über die Wohnungszuweisung wurde sich geeinigt.
Sunshine_1983
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#5

22.05.2008, 16:46

Der Versorgungsausgleich wird meistens abgetrennt - zumindest bei uns.
Dann könnte man mit der Abrechnung des VA noch abwarten (also von jedem SW die 2000€ abziehen) und den später gegenüber dem Gericht berechnen.

Wegen der Einigung bei der Wohnungszuweisung: Könnte man da evtl. noch eine Einigungsgebühr geltend machen?

Re würde dann so aussehen:

1,3 VG Nr. 3100 SW: 17.920 €
1,2 TG Nr. 3104 SW: 17.920 €
1,0 EG Nr. 1003 SW: 7.920 €
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ninibatz
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#6

22.05.2008, 16:58

Ok... Vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen...
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