Abrechnung Fahrtkosten + Zeugengebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kleeneLoewin
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#1

15.10.2007, 11:05

Hallo,

ich habe einen Fall, wo ich nicht so richtig weiter komme. Vielleicht kann mir da ja jemand helfen.

Die Gegenseite ist nicht durch einen Anwalt vertreten. Macht aber wg. Ladung mit persönlichem Erscheinen nun Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld geltend. Bei dem Abwesenheitsgeld macht er für 2,25 Stunden als Meister pro Stunde € 48,50. geltend.

Nun bin ich der Meinung, dass sich dies nach dem JVEG berechnet. Seht ihr das genauso oder vielleicht anders? Ich hatte einen solchen Fall bislang leider nocht nicht.

Würde ich nach dem JVEG gehen, bekommt er für die Fahrtkosten pro Kilometer € 0,25. Wie ist das aber für den Verdienstausfall? In § 22 JVEG gehts um Verdienstausfall für Zeugen, aber das war er ja nicht. Wenn ich jedoch danach gehe, würde er höchstens € 17,00 pro Stunde bekommen. Stimmt das denn, oder muss ich das doch anders berechnen? Hatte den Fall schon mal jemand? Wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte- danke schon mal im Voraus.

KleeneLoewin
Nine
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#2

15.10.2007, 11:28

Ich hatte mal so was ähnliches. Es geht nach JVEG, meine ich auch. Den Verdienstausfall bekommt er meines Wissens nur, wenn er persönlich geladen war, also nicht nur freiwillig zum Gericht erschienen ist, sondern dies mußte.
Über die Höhe kann ich so jetzt aber spontan nix sagen, kann ich aber sonst gerne mal eben raussuchen...wobei ich denke, bis ich das habe, weiß schon jemand besser bescheid :-)
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