Abrechnung f. Antrag Festsetzung von Zwangsgeld / Zwangshaft

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
JfachAnge
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#11

20.06.2016, 13:03

Anahid :thx :knutsch für Deine zügige Antwort, da kann ich das jetzt gleich alles fertig machen! :thx

Liebe Grüße
Sandra
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Birne
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#12

03.01.2017, 12:17

Ich möchte mich hier anschließen, um nicht unnötig einen neuen Thread aufzumachen und hoffe, dass ich auch eine schnelle Antwort bekomme ;)

Wir hatten zunächst Antrag auf Beitreibung Zwangsgeld gestellt, hierfür kann ich - wie ja bereits schon geklärt - die 0,3 Verfahrensgebühr abrechnen.

In selber Sache wurde dann später ein Antrag auf Terminsbestimmung zur Abgabe VermAuskunft gestellt! Kann ich hierfür erneut eine 0,3 Verfahrensgebühr abrechnen? :kopfkratz Da bin ich leider gerade raus... :sad: Aber ich würde sagen, ja! Ist ja eine neue ZV-Maßnahme :kopfkratz
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Anahid
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#13

03.01.2017, 12:59

Ja, sind verschiedene ZV-Maßnahmen und darum 2 x Gebühren.
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#14

03.01.2017, 13:10

Vielen Dank! :knutsch Aber weißt du, wer lesen kann, ist ja bekanntlich klar im Vorteil :lol: Ich hätte mal meine Äuglein besser aufmachen und in der Akte richtig nachschauen müssen, da hätte ich mir meine Frage selbst beantworten können! :mrgreen: Denn im Antrag zur Abnahme der VermA hab ich ja damals schließlich auch die Verfahrensgebühr mit berücksichtigt :patsch :mrgreen:
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