Abrechnung Erkennungsdienstliche Behandlung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Soenny
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#1

14.03.2008, 20:37

Der Mandant wurde aufgefodert, sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen (warum wissen wir nicht, ein Strafverfahren soll anhängig sein). Wir sind hiergegen vorgegangen und der Beschluß wurde aufgehoben.

Was rechne ich denn jetzt ab?
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#2

14.03.2008, 21:11

Hmm ggf. eine Einzeltätigkeit. Habe leider gerade kein RVG zur Hand.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#3

14.03.2008, 21:23

Aber schon Strafsache?
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#4

14.03.2008, 21:24

Sicherlich ja.
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#5

14.03.2008, 21:27

Ist ne komische Sache. Wir haben nicht mal eine Akteneinsicht erhalten, da die Akte bei der StA war. Wir haben Rechtsbeschwerde eingelegt und die ist einfach so durchgegangen.

Dann schau ich am Montag mal ob ich doch noch was finde! Irgendwie stand ich mit der Sache voll auf der Leitung!

Danke schon mal!
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#6

14.03.2008, 21:29

Ich würde nach 4302 abrechnen, hab gerade mal etwas gesurft. Man hat ja nicht alles im Kopf ;)
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#7

14.03.2008, 21:30

Stimmt! Und außerdem ist Wochenende. Eigentlich sollte man da gar nicht an so was denken, aber irgendwie hat mir die blöde Akte keine Ruhe gelassen.

Danke noch mal!
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