Abrechnung Einspruch gegen VU

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Minimaus
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#1

13.03.2012, 12:19

Hallo zusammen,

Wir haben geklagt, Beklagter hat sich nicht gerührt, also ist ein VU ergangen.

Wir haben Festsetzung beantragt.

Gegner legt gegen das VU Einspruch ein. Dann nimmt er den Einspruch wieder zurück.

Es ergeht ein Beschluss: Die weiteren Kosten werden dem Beklagten auferlegt, nachdem er den Einspruch zurückgenommen hat. Er sei des Einspruchs verlustig.

Kann ich da noch was abrechnen? Gehört das zum Rechtszug?
gkutes

#2

13.03.2012, 12:38

da gibts leider nix extra
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