Abrechnung BerH, dann PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nicole72
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#1

20.01.2010, 15:57

Hallo zusammen,

wir haben für ein 2 Mandanten (Ehepaar) jeweils gegen zwei unterschiedlich hohe Bescheide Widersprüche und dann Klage eingereicht. Diese beiden Klageverfahren sind nunmehr verbunden worden.

Für beide Sachen habe ich bereits BerH abgerechnet und erhalte (2 x). Heute bekomme ich für das führende Verfahren PKH und soll den Vorschuss anfordern. Wie muss ich abrechnen?

Gebühr Nr. 3103 170,00 €
Gebühr Nr. 3103 170,00 €
Gebühr Nr. 1008 51,00 €
Ausl.
Mehrwertsteuer

???

So richtig?? Ich bin mir unsicher, ob ich, wenn ich die Gebühr Nr. 3103 ansetze, auch noch die BerH halb anrechnen muss.

Nicole
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rit-sch
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#2

20.01.2010, 17:19

Wenn du 2 x die Gebühr Nr. 3103 abrechnest (was m. E. richtig ist), kannst du nicht zusätzlich die Erhöhung nach Nr. 1008 abrechnen.

Hast du die Beratungshilfe als Geschäftsgebühr abgerechnet? Dann müsstest du jeweils die Hälfte (35,00 €) auf die Gebühren nach 3103 anrechnen, also

Gebühr Nr. 3103
abzgl. Anrechnung BRH 35,00 €

Gebühr Nr. 3103
abzgl. Anrechnung BRH 35,00 €

Auslagen
Mehrwertsteuer
Liebe Grüße
Rita


Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
Nicole72
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#3

21.01.2010, 09:24

Vielen Dank.

Mit der Erhöhungsgebühr geht mir jetzt auch nen Licht auf. Danke!

Ich bin mir halt so unsicher, ob ich die BerH nochmals von der bereits reduzierten Verfahrensgebühr abziehen musste.

Da ist die VG schon reduziert und darauf die halbe BerH nochmals anrechnen finde ich echt ätzend. Da bleibt ja kaum etwas über.

Diese Regelung ist aber erst mit Urteil des LSG aus September 2009 so, oder? Früher hat die OJK mir nie die halbe BerH auf die Ziffer 3103 angerechnet.

Also muss ich für die Zukunft immer von der Ziffer 3103 noch die halbe BerH abziehen? Korrekt???

Gruß
Nicole
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rit-sch
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#4

21.01.2010, 11:50

Sorry, da muss ich jetzt passen. Leider bin ich schon seit fast einem Jahr arbeitslos und habe daher nicht alles mitgekriegt. Außerdem war ich bei meiner Antwort ehrlich gesagt vom Zivilrecht ausgegangen. Ob das mit der Anrechnung fürs Sozialrecht auch gilt, kann ich dir leider nicht beantworten.

:oops:

Vielleicht kannst du das ja einfach so machen, dass du in der Liquidation die Beträge, die du aus der Beratungshilfe bekommen hast, einfach aufführst (musst du ja meines Wissens nach eh) und es dann dem Rechtspfleger überlässt, ob er anrechnet oder nicht.
Liebe Grüße
Rita


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