Abrechnung bei Einspruch gegen VB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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_Nina_
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#1

02.11.2009, 15:36

Hallo,
kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Wir haben für unseren Mandanten, zuerst außergerichtlich angemahnt, dann das komplette Mahnverfahren durchgeführt. Gegenseite hat gegen VB Einspruch eingelegt. Wir haben im streitigen Verfahren Termine wahrgenommen. Nach Urteil bleibt der VB aufrecht erhalten.

Wie rechne ich denn die Gebühren richtig an? Steh irgendwie durch die Aufrechnung vom außerger. Verfahren auf dem Schlauch.

Nina
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sunshine24
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#2

02.11.2009, 15:39

Steh irgendwie durch die Aufrechnung vom außerger. Verfahren auf dem Schlauch.
Du meinst sicherlich die Anrechnung oder?

Die GG musst du zur Hälfte (höchstens 0,75) auf die VG im Mahnverfahren anrechnen und die VG im Mahnverfahren dann voll auf die VG im streitigen Verfahren ... die VG für den VB bleibt bestehen ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
gkutes

#3

02.11.2009, 15:43

genau. alles schön der Reihe nach anrechnen, so wie es auch im RVG steht

PS: Suchfunktion!
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sunny84
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#4

02.11.2009, 15:44

:zustimm

Macht RA-Micro aber eigentlich auch automatisch, wenn du die Gebühren alle der Reihe nach eingibst.
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_Nina_
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#5

02.11.2009, 15:57

Ja, habe ich gemacht. Konnte es nur nicht richtig nachvollziehen und war mir dann nicht sicher, ob das auch wirklich so stimmt.

Danke!
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