Abrechnung Akteneinsicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Finja75
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 12.04.2009, 16:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Niedersachsen

#1

19.03.2010, 16:58

Hallo Ihr Lieben,

eine Mandantin hat uns beauftragt eine Akte bei der Staatsanwaltschaft anzufordern und für sie zu kopieren.

Erst nach Akteneinsicht wollte Mandantin entscheiden, ob wir sie weiter vertreten sollen oder nicht.

Was kann ich abrechnen?

Nur Kopiekosten und Auslagenpauschale für Akteneinsicht oder auch Grundgebühr für Verteidiger § 14, Nr. 4100 VV RVG?

Die Mandantin wollte ausdrücklich vorerst nur die Akteneinsicht und hat uns auch nur eine außergerichtliche Vollmacht unterschrieben. Ihre Entscheidung über das weitere Vorgehen hat sie von der Akteneinsicht abhängig gemacht.

Danke im Voraus für Eure Antworten und ein schönes Wochenende.
Benutzeravatar
PeeDee
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1689
Registriert: 29.01.2007, 17:13
Beruf: ReFa
Software: Advoware
Wohnort: Troisdorf

#2

19.03.2010, 17:14

4302, bzw. 5200 (je nachdem ob Straf- oder BGS) + Dok-Pauschale
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Finja75
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 12.04.2009, 16:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Niedersachsen

#3

19.03.2010, 17:31

Unsere Mandantin hatte seinerzeit Strafanzeige erstattet, aber das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Chef hat nur alte Akte angefordert und kopiert.

Wofür ist die 4302 entstanden? Hat jemand einen Link auf einen entsprechenden Kommentar?
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#4

19.03.2010, 17:34

Für so was wird bei uns nur die Akteneinsicht (12 €) selbst zzgl. Kopien berechnet. Dienst am Mandanten, der soll ja wiederkommen ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Finja75
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 12.04.2009, 16:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Niedersachsen

#5

19.03.2010, 17:40

@JSanny: Bin ich auch von ausgegangen.

Chef hat aber 4100 i.H.v. 150,- in Rechnung gestellt und Mdt. will mir nun an die Kehle und Chef gleich mit, da er nicht einsieht, auf die Kohle zu verzichten.
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#6

19.03.2010, 17:43

Na ja, ich weiß nicht. Du schreibst ja, ihr habt "nur Akte angefordert und kopiert", da finde ich das schon ziemlich übertrieben. Wie gesagt, wir machen es nicht, kommt ja auch seltener vor so was.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Finja75
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 12.04.2009, 16:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Niedersachsen

#7

19.03.2010, 17:45

Ja Mdt. hat ausdrücklich gebeten, erstmal nur Akte anzufordern und wollte nach Akteneinsicht entscheiden, ob weitergemacht werden soll.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

19.03.2010, 17:52

Ich versteh nicht, wieso in solchen Fällen keine Vereinbarung getroffen wird. Ist doch total üblich, daß die Akteneinsicht für pauschale 30 (oder 50 oder 75 oder wasweißich) EUR gemacht wird, zzgl. Auslagen. Daß die Vorstellungen von Mandant - quasi nix gemacht, also kostet's auch nix - und Anwalt - ich nehm immer die Mittelgebühr - da weit auseinanderliegen, ist ja klar.

Irgendeine Gebühr ist entstanden, die 4100 aber keinesfalls, weil der Auftrag gar nicht so weit reichte. Es kann nur eine Einzeltätigkeit sein. An Deiner Stelle würde ich den Kompromiß versuchen, den beiden die 4302-Mindestgebühr schmackhaft zu machen.
Finja75
Forenfachkraft
Beiträge: 132
Registriert: 12.04.2009, 16:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Niedersachsen

#9

19.03.2010, 18:05

Danke Adora Belle, das werde ich versuchen.

Auf jeden Fall ist es doch aber Sache des RA die Mandanten über Kopiekosten und Auslagenpauschale hinausgehende Gebühren zu unterrichten oder und nicht meine?!?!
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#10

19.03.2010, 18:09

Natürlich ist es das. Vor allem ist es mißlich, wenn zwischen den Beteiligten nicht klar ist, daß es was kostet, und wieviel es kosten wird. Du sitzt in diesem Fall ja zwischen allen Stühlen und kannst es keinem recht machen.

Bei uns - so als Anhaltspunkt - wird die AE mit (kurzer) Erstberatung üblicherweise als Pauschalbetrag von 50 EUR netto oder 75 EUR netto vereinbart. Hilft evtl fürs nexte mal.
Antworten