Abrechnung Akteneinsicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sputnik85
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#11

15.09.2017, 09:09

Hallo,

ich hänge mich hier mal mit meiner Frage dran.

Die Mandantin hatte Post bekommen von der Polizei. Wir sollten Akteneinsicht beantragen. Haben uns auch gegenüber der Polizei bestellt und Akteneinsicht beantragt. Zwei mal an die Akteneinsicht erinnert, dann kam die Abgabennachricht an die Staatsanwaltschaft. Wieder haben wieder an Akteneinsicht erinnert. Die Mandantin kam nun letzte Woche mit der Einstellungsnachricht nach § 170 Abs. 2.

Wir haben also nichts gemacht, außer das Akteneinsichtsgesuch gestellt. Fällt hier dann auch die 4302 + Auslagenpauschale an?

Viele Grüße
Sputnik85
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Adora Belle
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#12

15.09.2017, 11:11

Ja, würde ich so sehen. Es gilt aber, wie vor 7 Jahren schon, dass man nichts abrechnen sollte, das vorher so nicht abgesprochen war.
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Andy66
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#13

15.09.2017, 11:34

Machen wir auch so. Kommt bei Unfallfluchtsachen öfter vor. Um Kosten zu sparen versuchen wir erst mal rauszufinden, ob derjenige, den man verdächtigt, es auch wirklich war = Akteneinsicht. Wir vereinbaren dann v o r h e r mit dem Mdt, dass wir die Akte zum Pauschalpreis (je nach Schadenhöhe € 50,00 bis € 100,00 zzgl. USt) holen. Ist der Akte kein Schädiger zu entnehmen, wars das dann. Der Auftrag ist also zunächst nur auf die AE, ausdrücklich. Weitere Beauftragung erst, wenn wir den Gegner idenitfiziert haben. Unfallakten sind normalerweise nicht so dick, ich könnte mir vorstellen, bei umfangreicheren Verfahren auch mal mehr zu verlangen (€ 50,00 pro Ordner finde ich fair).

Wenn er's war, dann können wir den Schaden ganz normal bearbeiten und abrechnen incl. Kosten für die AE. Dann bleibt am Mandanten nichts "hängen".

Wenn man es den Mandanten gut erklärt, dann verstehen die auch, warum ich die Akteneinsicht nicht für lau besorgen kann. Immerhin muss man ja erst mal rausfinden, wo die Akte ist, AE-Gesuch schreiben, evtl. hinterhertelefonieren (wenn die Akte auf dem Weg durch die Instanzen ist) und dann hinterher auswerten, ob man damit was anfangen kann. Und dann der Kopier-/Scannaufwand und die Rücksendung per Einwurfeinschreiben.

Wobei, mir begegnen immer wieder Leute, die meinen, ich hätte quasi einen Onlinezugang zu den Polizei- und STA-Akten. Aber das ist ein anders Thema ...
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