Abr. Widerspruch; dann streitiges Verfahren mit PKH

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

13.08.2010, 23:21

Hallo.

Ich habe einen Widerspruch mit anschließendem Gerichtsverfahren (VG) abzurechnen.
Für das Gerichtsverfahren liegt PKH vor. Es liegt der gleiche Streitwert vor.

Wie rechne ich das nun gegenüber dem Gericht und dem Mandanten ab?
Meine Idee ist:

0,8 VG 3200 RVG (für PKH-Abrechnung) (1,3 - anrechnung 0,5)

0,5 VG 3307 RVG Rechnung an Mandant

Bin mir jedoch nicht sicher ob das überhaut so geht. :oops:
Wäre für Ratschläge sehr dankbar.

Allen noch einen schönen Abend.
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Pepsi
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#2

13.08.2010, 23:27

hab ihr denn für Widerspruch auch PKH?

Hm tja das Problem ist, wenn irh dafür keine PKH habt, dann musst du die Gebühr ja anrechnen und da die der Mdt ja bezahlen muss, wüsste ich jetzt nicht wie man das dann anrechnen muss..
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#3

15.08.2010, 17:49

Hallo Pepsi.

Das ist ja das Problem. Wir haben kein PKH für den Widerspruch.
Aber anrechnen muss ich ja irgendwie.

Vielleicht hat jemand noch eine Idee bzw. hatte den Fall schon mal.

Grüße
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Pepsi
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#4

15.08.2010, 20:23

Hm dann würd ich erstmal so tun, als hätte der Mdt die Widerspruchsgeb. nicht bezahlt, dann dürfte sie auch nicht anzurechnen sein. Weiß ich aber nicht genau.
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