Abr. v. Vers. in Unfallsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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schani
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#1

08.06.2009, 15:27

Vers. nimmt als GW lediglich restliche WM und NA an.

Mandant unterzeichnet in Werkstatt Abtretungserklärung. Vers. schreibt Mandant an und teilt mit, die WM gem. Gutachten um 200,00 € kürzen zu wollen.

Mandant beauftragt uns sodann den kompletten Schaden abzuwickeln.

Wir erhalten von Werkstatt die Rep.rechnung und reichen diese ein. Vers. zahlt gem. Abtretung an die Werkstatt und an uns den Rest und auch die Differenz auf die WM.

Vers. zahlt Gebühren nur aus dem Differenzbetrag der WM und dem geforderten NA.

Muss die Vers. nicht aus dem vollen Regulierungsbetrag die Gebühren erstatten?

Kann der Abtretungsbetrag dem Gegenstandswert hinzugerechnet werden?
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romex
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#2

08.06.2009, 15:54

Wir setzen bei VU-Sachen immer alles (voller Regulierungsbetrag) als GW an! Inkl. der 20,00 Euro-Pauschale!
Liebe Grüße,
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schani
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#3

08.06.2009, 15:56

ja klar habe ich auch alles angesetzt. Die Vers. hat aber den GW gekürzt!

Ist hier nicht der Abtretungsbetrag dem Gegenstandswert hinzuzurechnen?
schatz
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#4

08.06.2009, 16:05

romex, dass sind doch 25,00 EURO Pauschale?

schani, wenn ihr für die SV Kosten tätig gworden seid, wird der auch dem GW dazu gerechnet.
schani
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#5

08.06.2009, 16:11

wir waren für sämtliche Positionen tätig. Auch für die Rep.ko., die an die Werkstatt abgetreten waren.

Die Vers. hat die Rep.ko. nicht dem GW zugerechnet und lediglich aus dem Restbetrag die Gebühren erstattet.

Deshalb noch mal: Ist der Abtretungsbetrag dem GW hinzuzurechnen? m.E. gehört der ebenfalls zum GW und es handelt sich um eine reine Schikane der Vers.!
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Christina83
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#6

08.06.2009, 16:15

Da hast du recht! Klar ist der abgetretene Betrag hinzuzusetzen, schließlich habt ihr ihn mit verfolgt!
schatz
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#7

08.06.2009, 16:18

:zustimm
schani
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#8

08.06.2009, 16:29

Ich danke Euch!!!
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romex
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#9

08.06.2009, 16:30

romex, dass sind doch 25,00 EURO Pauschale?
Meine Chefs verlangen nach wie vor "nur" die 20,00 EUR!!!! :roll:

Und ja, ich kann da auch nur zustimmen! So sind manche Versicherungen leider!
Liebe Grüße,
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conni
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#10

08.06.2009, 17:32

Wir berechnen schon seit langem € 25,00, werden auch immer anstandslos von den Versicherungen bezahlt.
Entscheidung hierzu: OLG Celle, 14 U 32/04 - 9/04
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