Abr. außergerichtliche, Widerspruch und streitiges Verfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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me100
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#1

28.01.2010, 09:51

Ich habe hier gerade nen Fall aufm Tisch, da könnte ich Hilfe gebrauchen. Ist eigentlich ne ganz einfache Geschichte denke ich, aber irgendwie stehe ich voll auf dem Schlauch.

Also es geht um Folgendes:

Wir waren auußergerichtlich in einer Forderungsangelegenheit zuständig. Dann wurde von der Gegenseite ein Mahnbescheid beantragt, gegen den wir Widerspruch eingelegt haben. Somit ist die Geschichte vor dem Amtsgericht gelandet.

Was berechne ich da genau?

1,3 Geschäftsgebühr
0,5 Gebühr für Widerspruch
1,3 Verfahrensgebühren

+ Auslagen, MwSt

Wenn ja, wie und was rechne ich genau an?

Wäre über Hilfe sehr dankbar.
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#2

28.01.2010, 10:14

Die Gebühren sind richtig. Bezüglich der Anrechnungen hilft oft ein Blick ins Gesetz ...

Vorb. 3:
(4) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet.

Anmerkung zu Nr. 3307:
3307 Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners
Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
gkutes

#3

28.01.2010, 10:45

Bezüglich der Anrechnungen hilft oft ein Blick ins Gesetz ...
wie wahr wie wahr...
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