7000 VV RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Jasi

#1

19.12.2007, 15:32

Hey Leute,

ich bin neu hier und muss herausfinden wie man die Kosten für Kopien an Mandanten berechnet wenn es weniger als 100 Kopien sind. Da es nicht genau genug im RVG-Buch drin steht.


Bedank mich im Voraus.


Jasi :D
rotzer

#2

19.12.2007, 15:37

Na die ersten 50 Kopien 0,50 € und ab der 51. Kopie dann 0,15 € für jede weitere Kopie.
Also wenn du z. B. 75 Kopien hast, dann sind das 25,00 € für die ersten 50 Kopien und nochmal 3,75 € für die restlichen 25 Kopien.
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LuzZi
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#3

19.12.2007, 15:40

Die ersten 50 FK -> -,50 €
jede weitere FK -> -,15 €
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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butterflybabe
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#4

19.12.2007, 16:27

Du darfst erst abrechnen, wenn du über 100 Kopien kommst,

also die 101. Kopie darfst du abrechnen.
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lady_lydili
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#5

20.12.2007, 13:33

:zustimm butterflybabe.

jasi, schau mal in Nr. 7000 Nr. 1 c) VV RVG. da steht, dass du erst ab der 101. kopie abrechnen kannst, und dann gilt für die ersten 50 abzurechnenden seiten € 00,50 und für jede weitere seite € 00,15.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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