2 Verteidiger in Hauptverhandlung (Strafsache)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

26.04.2007, 11:18

Unsere Kanzlei besteht aus 3 Sozien. Unser Mandant beauftragte zunächst einen Anwalt mit seiner Verteidigung. Da das Verfahren sehr kritisch war und ein anderer Anwalt aus unserer Kanzlei den Mandanten früher schonmal in anderer Sache vertreten hat, bat der Mandant darum, dass dieser Anwalt sich die Sache mal mit anschaut. Im Hauptverhandlungstermin wurde der Mandant dann von beiden Anwälten (beide aus unserer Sozietät) vertreten. Jetzt wollen die Anwälte 2 Terminsgebühren abrechnen. Geht das?
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
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#2

26.04.2007, 11:27

Haben denn dann nicht beide einen eigenen (vollen) Gebührenanspruch?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

26.04.2007, 11:29

Hätte ich jetzt auch gedacht.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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PeeDee
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#4

26.04.2007, 11:29

:zustimm
jeder RA kann voll Abrechnen § 6 RVG
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
StineP

#5

26.04.2007, 11:31

kann mich nur anschließen
Gast

#6

26.04.2007, 11:42

Vielen Dank! Ihr habt mir sehr geholfen!
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