Guten Morgen liebe Leute,
ich liebe WEG-Sachen
Also mein aktueller Fall: Klage eine ME wegen Zahlungsforderung und Schadensersatz einerseits gegen die restl. WEG und gleichzeitig gegen Verwalter (wir haben gerichtl. beide vertreten).
Gericht beschließt: Die Kosten der Beklagten zu 1 (WEG) trägt diese selbst; die Kosten des Bekl. zu 2 (Verwalter) trägt der Kläger.
Frage: Eigentl. bekommen wir die ERhöhungsgebühr wg. 2 Mdt (da keine Beschlussanfechtung ist WEG nur 1 Mdt)
Jetzt soll ich KFA stellen, wie mach ich das mit der Erhöhungsgebühr, da die WEG ja die Kosten selbst tragen muss.
Danke Euch
LG renoHL
2 Parteien vertreten aber nur 1 KFA
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 22.02.2011, 10:41
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Da es zwei Mandanten sind, einfach die Kosten komplett abrechnen und 50 % zur Festsetzung anmelden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.