2. KostRMoG ab 01.08.2013

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Emilia06
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#1

26.07.2013, 13:06

Hallo,

ab 01.08. ist es ja nun soweit, das 2. KostRMoG tritt in Kraft.
Gibt es da eigentlich irgendwelche Übergangsvorschriften, d.h., wenn die Angelegenheit vor dem 01.08.13 begonnen hat und erst nach dem 01.08.13 abgerechnet wird?

Danke für Eure Hilfe und schon mal ein schönes - heißes - Wochenende an alle.

LG
Emilia :thx
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Adora Belle
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#2

26.07.2013, 13:09

§60 RVG, wie auch bisher. Das Datum der Auftragserteilung ist entscheidend, bei PKH/Pflichtverteidigung das Datum der Beiordnung.
Emilia06
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#3

26.07.2013, 13:20

Vielen herzlichen Dank.

Viele Grüße

Emilia
:thx
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#4

26.07.2013, 15:17

§ 60 RVG
Übergangsvorschrift

(1) Die Vergütung ist nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt gerichtlich bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Gesetzesänderung in derselben Angelegenheit und, wenn ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, in demselben Rechtszug bereits tätig, ist die Vergütung für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist.

(2) Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach Absatz 1 nur für einen der Gegenstände gelten würde.


~ Grüßle ~
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#5

30.07.2013, 13:19

Kann einer von euch in gutes Buch empfehlen zu den Änderungen? Man bekommt ja doch sehr viel aber vielleicht hat ja einer den ultimativen Tipp :D
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DiLemma
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#6

19.09.2013, 13:46

huhu, ich hab das ganze leider noch nicht ganz kapiert :(... also ich hab hier eine Angelegenheit in der die Akte VOR August 2013 angelegt wurde, habe dementsprechend die Geschäftsgebühr nach altem Recht abgerechnet..nun kommt mein Chef und will die Verfahrensgebühr nach NEUEM Recht abgerechnet haben, weil der Klagauftrag laut ihm erst nach dem 01.08. kam... hat er damit Recht? & wenn JA wie soll ich das mit der Anrechnung dann in RA-Micro machen?! Kann hier ja nur entweder oder auswählen... :thx
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Adora Belle
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#7

19.09.2013, 13:54

Er hat recht. Du musst richtig rechnen, auch wenn das Programm falsch rechnet.
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Frau Cindy
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#8

19.09.2013, 13:54

Wenn der unbedingte Klageauftrag ab dem 01.08. erteilt wurde, ist nach neuem Recht abzurechnen. Wie das bei RAM einzugeben ist, weiß ich nicht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#9

19.09.2013, 13:56

wenn der Klageauftrag erst nach dem 01.08. erteilt wurde, dann hat er Recht. Verfahrensgebühr nach neuem Recht.

Die hälftige Geschäftsgebühr musst du anrechnen - natürlich nur die Hälfte von dem, was du bei der Geschäftsgebühr angesetzt hattest.
Liebe Grüße
Bärchi
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#10

19.09.2013, 13:57

ok. vielen dank.
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