2. KostRMoG ab 01.08.2013

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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elise98de
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#11

19.09.2013, 13:57

Hatte ich gestern auch und man muss zwei getrennte Rechnungen machen, eine für die GG und eine für die VG, wobei du bei der VG die Anrechnung von Hand eingeben musst und zwar unter Punkt "Anrechnung sonstiger Gebühren" und dort das entsprechende raussuchen.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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Frau_Amsel
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#12

23.10.2013, 14:47

elise98de hat geschrieben:Hatte ich gestern auch und man muss zwei getrennte Rechnungen machen, eine für die GG und eine für die VG, wobei du bei der VG die Anrechnung von Hand eingeben musst und zwar unter Punkt "Anrechnung sonstiger Gebühren" und dort das entsprechende raussuchen.
Also bedeutet das für meinen Fall jetzt folgendes:

Unser Mandant hat uns in einer Strafsache vor dem 01.08.2013 beauftragt. Wir haben die Staatsanwaltschaft angeschrieben etc.

Am 08.08.2013 erfolgte dann die Pflichtverteidigerbestellung durch das Landgericht. Mandant ist dann freigesprochen worden, Kosten trägt die Staatskasse komplett.

D.h. ich muss die Gebühren für das vorgerichtliche Verfahren nach altem RVG abrechnen und die Gebühren ab Pflichtverteidigerbestellung nach neuem RVG?
Und das gleiche dann nochmal für die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren?
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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#13

23.10.2013, 15:00

Die PV-Gebühren berechnen sich nach neuem Recht, da Beiordnung nach dem 1.8. erfolgt ist. Für die WV-Vergütung gilt altes Recht.
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#14

24.10.2013, 09:53

Ach so....! :shock:

Alles klar! Dankeschön!
Liebe Grüße,

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#15

04.08.2014, 13:10

DiLemma hat geschrieben:huhu, ich hab das ganze leider noch nicht ganz kapiert :(... also ich hab hier eine Angelegenheit in der die Akte VOR August 2013 angelegt wurde, habe dementsprechend die Geschäftsgebühr nach altem Recht abgerechnet..nun kommt mein Chef und will die Verfahrensgebühr nach NEUEM Recht abgerechnet haben, weil der Klagauftrag laut ihm erst nach dem 01.08. kam... hat er damit Recht? & wenn JA wie soll ich das mit der Anrechnung dann in RA-Micro machen?! Kann hier ja nur entweder oder auswählen... :thx

Hallo,
ich habe gerade genau das gleiche Problem. Und ich bin auch der Meinung, das meine Anrechnung nicht hinhaut...

Der Support von RA-Micro sagt mir, dass dies dann tatsächlich ein Programmierfehler sei. Um den Fehler aber beheben zu können, bräuchten die von der Programmierung eine rechtliche Grundlage. Die konnte ich jetzt leider nicht liefern. Kann mir jemand von euch helfen?
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#16

30.01.2017, 12:26

Ich muss mich hier in einer Strafsache mal dranhängen. Die Akte wurde im Mai 2013 angelegt, das Berufungsverfahren erfolgte im Januar 2014. Wir sind zum Pflichtverteidiger bestellt worden, rechne ich jetzt für das Berufungsverfahren nach neuem oder alten Recht ab?
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#17

30.01.2017, 12:28

Das Berufungsverfahren nach neuem Recht
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#18

30.01.2017, 12:40

Hast du irgendwas für mich was ich dem Rechtspfleger schreiben kann?
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#19

30.01.2017, 12:45

Wie hat er moniert?

Also ich meine, die Vorschriften sollten ihm ja bekannt sein. Siehe auch § 60 I RVG
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#20

30.01.2017, 13:00

.... wird bezugnehmend auf Ihren Vergütungsantrag vom 05.01.2017 mitgeteilt, dass dieser vollständig nach den Gebühren für das seit dem 01.08.2013 geltende Recht berechnet wurde. Die Beiordnung erfolgte aber bereits durch Beschluss vom 31.05.2013, so dass die Gebühren nach dem bis zum 31.07.2013 geltenden Vorschriften zu berechnen sind.

Das schrieb sie mir. :roll:
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