1,6 Beschwerde Gebühr was klicke ich an????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Issi41

#1

18.01.2017, 13:51

Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Folgender Sachverhalt:
Verfahren ist gelaufen. Chef hat seine Kosten abgerechnet. Dann wurde Beschwerde eingelegt. Beschluss vom OLG kam wonach die Beschwerde wohl keine Erfolgsaussicht hat und nun will Chef seine Gebühren dafür nochmal abrechnen. Er diktiert 1,6 Beschwerde Gebühr. Was klicke ich bei Advoware an? 1,6 Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr + Terminsgebühr? Er war ja nicht beim Gericht .Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
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booo
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#2

18.01.2017, 14:24

Issi41 hat geschrieben:Chef hat seine Kosten abgerechnet. Dann wurde Beschwerde eingelegt.
Ein bißchen nähere Angaben zum Sachverhalt wären nicht verkehrt...

Chef hat seine Kosten zur Ausgleichung angemeldet oder "mit wem abgerechnet" bzw. habt Ihr oder die Gegenseite Beschwerde eingelegt / wenn ja gegen was ? Erging ein KfB o.ä.?



Es gibt schon die 1,6 (Beschwerde)Gebühr nach VV 3200 RVG, allerdings mit anderen Voraussetzungen.... und ich denke mal, dass in Deinem Fall hier nur die 0,5 Gebühr nach 3500 RVG greift...

Warte aber mal noch, bis andere antworten
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Issi41

#3

18.01.2017, 15:28

Chef hat die Kosten des Verfahrens bei der Mandantin abgerechnet. Danach wurde doch Beschwerde eingelegt. Beschluss vom OLG kam das die Beschwerde keine Erfolgsaussicht hat und nun möchte er diese Kosten für die Beschwerde nochmal der Mandantin in Rechnung stellen aber was gebe ich bei Advoware an? Geschäftsgebühr dafür oder Verfahrensgebühr + Terminsgebühr?
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