1,3 Höchstwert gemäß § 15 Abs. III

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

04.07.2012, 14:54

Hallo zusammen!

Ich mache gerade eine Abrechnung gegenüber unseres Mandanten und bin mir nicht ganz sicher, ob das so stimmt mit dem Höchstwert. Wir haben 2 Mandanten und einen Prozessvergleich mit einem Streitwert von 16.065,00 € und einem Vergleichsmehrwert von 64.000,00 €.

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV aus 16.065,00 Euro 787,80 Euro
0,8 Verfahrensdifferenzgebühr Nr. 3101 Abs. 2 VV aus 64.000,00 Euro 898,40 Euro
1,3 Höchstwert Verfahrensgebühr §15 Abs. III aus 80.065,00 Euro 1.660,10 Euro
0,3 Erhöhungsgebühr Nr. 1008 VV aus 16.065,00 Euro 169,80 Euro
0,3 Erhöhungsgebühr Nr. 1008 VV aus 64.000,00 Euro 336,90 Euro
0,3 Höchstwert Erhöhungsgebühr §15 Abs. III aus 80.065,00 Euro 383,10 Euro
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV aus 80.065,00 Euro 1.532,40 Euro
1,0 Vergleichsgebühr Nr. 1003 VV aus 16.065,00 Euro 606,00 Euro
1,5 Vergleichsgebühr Nr. 1000 VV aus 64.000,00 Euro 1.684,50 Euro
1,5 Höchstwert Vergleichsgebühr §15 Abs. III aus 80.065,00 Euro 1.915,50 Euro
Post- u. Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV 20,00 Euro
Zwischensumme 5.511,10 Euro
Umsatzsteuer 19% Nr. 7008 VV 1.047,11 Euro
Endsumme 6558,21 Euro
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Liesel
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#2

04.07.2012, 14:59

Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen? :wink:
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#3

04.07.2012, 15:02

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#4

04.07.2012, 16:16

Alles klar, ich habe mein Berufsfeld aktuallisiert :D
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#5

04.07.2012, 16:22

Ich seh noch nix. :wink:
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#6

04.07.2012, 16:35

555 hat geschrieben:Alles klar, ich habe mein Berufsfeld aktuallisiert :D
Nein, leider nicht. :wink: Oben in mein Foreno und dann im Profil die Berufsangabe hinterlegen. :wink:
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#7

05.07.2012, 15:53

Komisch :? ich hoffe es hat jetzt funktioniert
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#8

05.07.2012, 15:55

Jap. :lol:

Also:

1,6 VG aus 16.065,00 Euro
1,1 VG aus 64.000,00 Euro
max. 1,6 aus 80.065 Euro - Höchstwert nach 15 III

Die 1008 ist keine eigenständige Gebühr. Die Ausgangsgebühr wird entsprechend erhöht.
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#9

06.07.2012, 13:30

Okay danke! Und wie seht es mit der Vergleichsgebühr aus? Passt das so?
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#10

06.07.2012, 13:32

Jep.
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