1,2 Terminsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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RENO-IM
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#1

18.08.2006, 11:42

Hallo!

Ist in diesem Fall der Gegenseite schon 1,2 Terminsgebühr entstanden?

Wir haben Klage eingereicht, Gericht erlässt Beschluss: I. Klage wird zugestellt. II. Gericht entscheidet im Verfahren nach § 495 a ZPO wenn nicht eine Partei die mündliche Verhandlung beantragt oder Gericht sie nach Sachlage für geboten erachtet. Gegenseite zeigt Verteidigung an. Erwiderung wurde nachgereicht, dann haben wir Klage zurückgenommen. Das wars.

Die Gegenseite lässt jetzt festsetzen 1,3 Verfahren und 1,2 Terminsgebühr. Ist wirklich eine 1,2 Terminsgebühr entstanden?
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wifey
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#2

18.08.2006, 11:43

Meiner Meinung nach nicht .... aber bin mal gespannt, wie die Expertenmeinung aussieht!

Ach ja, und :welcome
Viele Grüße

ich
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NORTHERN DINO
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#3

18.08.2006, 11:48

Ist denn ein Urteil nach § 495a ZPO angekündigt oder schon erlassen worden?
~ Grüßle ~
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Kathy
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#4

18.08.2006, 11:57

Also soweit ich mich erinnern kann, kriegt man die Terminsgebühr, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden wird schon.

So, hab da was gefunden zu 495 a, habs allerdings noch nicht wirklich verstanden und auch momentan keine Zeit:

Musst ma gucken im Hartmann, Kostengesetze, Neuauflage 2006, Seite 1770, RdNr. 26
MfG Kathy

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Annile
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#5

18.08.2006, 12:13

Die Terminsgebühr bekommt die Gegenseite wenn eine Entscheidung getroffen wurde. Allerdings gilt eine Kostenentscheidung hier nicht.

D. h. liegt ein Urteil vor bekommt die Gegenseite sie.

Habe neulich begründet.. hatte gehofft die Terminsgebühr durch zu bekommen durch die Kostenentscheidung... war leider nix..
Es Annile :hurra
RENO-IM
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#6

18.08.2006, 12:16

Ein Urteil ist nicht angekündigt worden und auch nicht ergangen. Wird wohl auch keins ergehen.

Ist halt nur als letztes nen Beschluss ergangen wonach dem Kläger die Kosten auferlegt werden
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#7

18.08.2006, 12:32

Dann ist die Terminsgebühr noch nicht entstanden. Die Voraussetzung - nämlich die Entscheidung - fehlt.
Liebe Grüße, Manu
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Kathy
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#8

18.08.2006, 12:38

Ahhh, stimmt, wenn das Urteil da ist kann man ne Terminsgebühr ansetzen....

Ich wusste doch, dass ich da noch irgendwas gespeichert habe.
MfG Kathy

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#9

18.08.2006, 13:14

lest euch mal Nr. 3104 Nr. 1 durch, da stehts doch eindeutig drin

allerdings gilt das natürlich nur, wenn die Entscheidung tatsächlich erging
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#10

18.08.2006, 17:20

Die Vorzimmerkeule hat zutreffend zugeschlagen! :oops: :lol:

Es gibt eine 1,2 Terminsgebühr für die Erwirkung eines Anerkenntnisurteils oder eines Urteils nach § 495 a ZPO, für ein VU gibt es eine 0,5 Terminsgebühr.
Für den hier angeführten Fall gibt es dagegen nix an Terminsgebühr - wofür auch...im Übrigen siehe Pepsi.
~ Grüßle ~
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