Hi online und Immi,
besonders dickes und liebes Dankeschön für Eure Mühen. Schönen Abend noch.
0,8er-VG aus welchem Wert?
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Demnach fasse ich die Kostenrechnungen Haupts. GS und Hauptsache WG in einer einzigen auch zusammen, und schreibe dann in der einen Rg. beide Gegenstandswerte mit den jeweil. 1,3 und 1,2 er untereinander aufgeführt u. dann auch 1 x die Ausl. usw.) Oder doch 2 getrennte? In welche setze ich dann allerdings die 1,0 und die 1,5er EG ein?
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Immi hat geschrieben:es gibt doch gar keine 1,5 EG!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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O.k., ja gibt ja hier nur eine 1,0er.
Trotzdem meine Frage von vorher dann noch:
Demnach fasse ich die Kostenrechnungen Haupts. GS und Hauptsache WG in einer einzigen auch zusammen, und schreibe dann in der einen Rg. beide Gegenstandswerte mit den jeweil. 1,3 und 1,2 er untereinander aufgeführt u. dann auch 1 x die Ausl. usw.) Oder doch 2 getrennte?
Nerv ich Euch mit meinem Unverständnis und Nichtwissen?
Trotzdem meine Frage von vorher dann noch:
Demnach fasse ich die Kostenrechnungen Haupts. GS und Hauptsache WG in einer einzigen auch zusammen, und schreibe dann in der einen Rg. beide Gegenstandswerte mit den jeweil. 1,3 und 1,2 er untereinander aufgeführt u. dann auch 1 x die Ausl. usw.) Oder doch 2 getrennte?
Nerv ich Euch mit meinem Unverständnis und Nichtwissen?
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Huhu, hat jmd. Lust, Können und den Nerv, mir noch die Fragen von vorher zu beantworten?
Demnach fasse ich die Kostenrechnungen Haupts. GS und Hauptsache WG in einer einzigen auch zusammen, und schreibe dann in der einen Rg. beide Gegenstandswerte mit den jeweil. 1,3 und 1,2 er untereinander aufgeführt u. dann auch 1 x die Ausl. usw.) Oder doch 2 getrennte?
Übrigens, wenn es doch die 0,8er VG für einen Mehrvergleich gibt; würde ich meiner Meinung nach diese hier doch geltend machen, weil ich vor Gericht im Termin diesen Vergleich über 3.000,00 und über die 6.600,00 € abgeschlossen habe; oder nicht;
mein Chef meint ja nach wie vor, man müsste nicht die Akte dazu anschauen. Ich denke aber, dass ich doch in die Klage erst schauen muss, dann ins Protokoll, Urteil, Beschluss bzw. Vergleich, um einen ev. Mehrwert zu finden, oder auch wieder falsch gedacht? Bitte heute Abend noch antworten, wer was weiß. Danke
Demnach fasse ich die Kostenrechnungen Haupts. GS und Hauptsache WG in einer einzigen auch zusammen, und schreibe dann in der einen Rg. beide Gegenstandswerte mit den jeweil. 1,3 und 1,2 er untereinander aufgeführt u. dann auch 1 x die Ausl. usw.) Oder doch 2 getrennte?
Übrigens, wenn es doch die 0,8er VG für einen Mehrvergleich gibt; würde ich meiner Meinung nach diese hier doch geltend machen, weil ich vor Gericht im Termin diesen Vergleich über 3.000,00 und über die 6.600,00 € abgeschlossen habe; oder nicht;
mein Chef meint ja nach wie vor, man müsste nicht die Akte dazu anschauen. Ich denke aber, dass ich doch in die Klage erst schauen muss, dann ins Protokoll, Urteil, Beschluss bzw. Vergleich, um einen ev. Mehrwert zu finden, oder auch wieder falsch gedacht? Bitte heute Abend noch antworten, wer was weiß. Danke
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online,
Demnach fasse ich die Kostenrechnungen Haupts. GS und Hauptsache WG in einer einzigen auch zusammen, und schreibe dann in der einen Rg. beide Gegenstandswerte mit den jeweil. 1,3 und 1,2 er untereinander aufgeführt u. dann auch 1 x die Ausl. usw.) Oder doch 2 getrennte?
Übrigens, wenn es doch die 0,8er VG für einen Mehrvergleich gibt; würde ich meiner Meinung nach diese hier doch geltend machen, weil ich vor Gericht im Termin diesen Vergleich über 3.000,00 und über die 6.600,00 € abgeschlossen habe; oder nicht;
mein Chef meint ja nach wie vor, man müsste nicht die Akte dazu anschauen. Ich denke aber, dass ich doch in die Klage erst schauen muss, dann ins Protokoll, Urteil, Beschluss bzw. Vergleich, um einen ev. Mehrwert zu finden, oder auch wieder falsch gedacht?
Demnach fasse ich die Kostenrechnungen Haupts. GS und Hauptsache WG in einer einzigen auch zusammen, und schreibe dann in der einen Rg. beide Gegenstandswerte mit den jeweil. 1,3 und 1,2 er untereinander aufgeführt u. dann auch 1 x die Ausl. usw.) Oder doch 2 getrennte?
Übrigens, wenn es doch die 0,8er VG für einen Mehrvergleich gibt; würde ich meiner Meinung nach diese hier doch geltend machen, weil ich vor Gericht im Termin diesen Vergleich über 3.000,00 und über die 6.600,00 € abgeschlossen habe; oder nicht;
mein Chef meint ja nach wie vor, man müsste nicht die Akte dazu anschauen. Ich denke aber, dass ich doch in die Klage erst schauen muss, dann ins Protokoll, Urteil, Beschluss bzw. Vergleich, um einen ev. Mehrwert zu finden, oder auch wieder falsch gedacht?
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Hallo, silvisunshine, mehrmals schon gesagt: Kein Mehrwert, daher keine 0,8fache Verfahrensgebühr und keine 1,5fache Einigungsgebühr.
Alles, worüber sich verglichen wurde, war rechtshängig --> kein Mehrwert.
Ob Du jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag oder zwei einreichst, das kommt darauf an, ob die Kosten insgesamt in einem Verfahren geregelt wurden (das, in dem der Vergleich geschlossen wurde) oder in den beiden Verfahren getrennt.
Dass Dein Chef glaubt, Du könntest Kostenfestsetzungsanträge stellen, ohne in die Akte zu schauen, verstehe ich nicht.
Alles, worüber sich verglichen wurde, war rechtshängig --> kein Mehrwert.
Ob Du jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag oder zwei einreichst, das kommt darauf an, ob die Kosten insgesamt in einem Verfahren geregelt wurden (das, in dem der Vergleich geschlossen wurde) oder in den beiden Verfahren getrennt.
Dass Dein Chef glaubt, Du könntest Kostenfestsetzungsanträge stellen, ohne in die Akte zu schauen, verstehe ich nicht.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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Demnach fasse ich die Kostenrechnungen Haupts. GS und Hauptsache WG in einer einzigen auch zusammen, und schreibe dann in der einen Rg. beide Gegenstandswerte mit den jeweil. 1,3 und 1,2 er untereinander aufgeführt u. dann auch 1 x die Ausl. usw.) Oder doch 2 getrennte?
Übrigens, wenn es doch die 0,8er VG für einen Mehrvergleich gibt; würde ich meiner Meinung nach diese hier doch geltend machen, weil ich vor Gericht im Termin diesen Vergleich über 3.000,00 und über die 6.600,00 € abgeschlossen habe; oder nicht; kommt es also insgesamt gesehen, eher selten vor, dass die 0,8er VG entsteht, so aus Eurer Erfahrung heraus? Oder ist recht oft mit eingesetzt?
Mein Chef meint ja nach wie vor, man müsste nicht die Akte dazu anschauen. Ich denke aber, dass ich doch in die Klage erst schauen muss, dann ins Protokoll, Urteil, Beschluss bzw. Vergleich, um einen ev. Mehrwert zu finden, oder auch wieder falsch gedacht?
Übrigens, wenn es doch die 0,8er VG für einen Mehrvergleich gibt; würde ich meiner Meinung nach diese hier doch geltend machen, weil ich vor Gericht im Termin diesen Vergleich über 3.000,00 und über die 6.600,00 € abgeschlossen habe; oder nicht; kommt es also insgesamt gesehen, eher selten vor, dass die 0,8er VG entsteht, so aus Eurer Erfahrung heraus? Oder ist recht oft mit eingesetzt?
Mein Chef meint ja nach wie vor, man müsste nicht die Akte dazu anschauen. Ich denke aber, dass ich doch in die Klage erst schauen muss, dann ins Protokoll, Urteil, Beschluss bzw. Vergleich, um einen ev. Mehrwert zu finden, oder auch wieder falsch gedacht?
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Danke.
Wie gehst Du denn vor, wenn Du eine Abrechnung machen sollst?
Grundsätzlich aber mal einfach gesagt: Wenn der Betrag aus dem Klageantrag auch im Urteil erscheint, ist keine Einigungsgeb. entstanden. Werden noch weitere Beträge im Termin mit geltend gemacht, entsteht eine 1,0 EG, werden vorher im schriftlichen Verfahren noch weitere Beträge mit aufgeführt, entsteht auch die 1,0er oder dabei die 1,5er (nachdem ja schon die Klage eingereicht ist). Die 1,5er EG entsteht, wenn noch gar keine Klage eingereicht wurde, oder wie? Werde langsam echt irritiert.
Wie gehst Du denn vor, wenn Du eine Abrechnung machen sollst?
Grundsätzlich aber mal einfach gesagt: Wenn der Betrag aus dem Klageantrag auch im Urteil erscheint, ist keine Einigungsgeb. entstanden. Werden noch weitere Beträge im Termin mit geltend gemacht, entsteht eine 1,0 EG, werden vorher im schriftlichen Verfahren noch weitere Beträge mit aufgeführt, entsteht auch die 1,0er oder dabei die 1,5er (nachdem ja schon die Klage eingereicht ist). Die 1,5er EG entsteht, wenn noch gar keine Klage eingereicht wurde, oder wie? Werde langsam echt irritiert.