0,3 Gebühr für Abgabe Drittschuldnererklärung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suse
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#1

07.08.2007, 12:20

Hallo,

ich brauch mal eure Meinungen.

Mandant kommt zu uns mit einem ihm als Drittschuldner zugestellten Pfüb weil er so was noch nie gesehen hat und bittet uns, hierzu Stellung zu nehmen und insbesondere die Drittschuldnererklärung für ihn abzugeben. Fällt das unter die Geschäftsgebühr oder für die Tätigkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren. Ich bin der Meinung, dass ne 0,3 Gebühr anfällt.
LG, Ela
Gast

#3

07.08.2007, 12:31

Das wird nach 3309 abgerechnet. Wenn du die 17. Auflage hast, ist es Rand-Nr. 177
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#4

07.08.2007, 12:38

Ja, da kann ich auch nur zustimmen!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Bino
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#5

07.08.2007, 12:41

früher in der BRAGO war das umstritten. Manche vertraten die Auffassung, der RA, der den DS vertritt, erhält die 3/10 ZV-Gebühr, die andere, wohl zutreffende Meinung war, dass die Geschäftsgebühr oder Beratungsgebühr abgerecht wird, weil gegenüber dem Drittschuldner keine Zwangsvollstreckung betrieben wird. Dazu wurde auf den Stöber, Forderungspfändung verwiesen, Rn 864.
Ich tendiere zu der Geschäftsgebühr.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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shila1978
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#6

07.08.2007, 13:23

Ich stimme zu, wäre auch für Geschäftsgebühr
Suse
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#7

07.08.2007, 13:24

:thx ihr Lieben!
LG, Ela
StineP

#8

07.08.2007, 13:26

Ich neige auch zur 3309 - steht das nicht sogar im Gesetz mit der Drittschuldnererklärung? Ich meine, so etwas schon gelesen zu haben
Suse
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#9

07.08.2007, 13:29

Ist auch richtig Stine. Ich habe inzwischen selber schon was dazu gefunden. Ne 0,3 nach 3309 ist richtig.
LG, Ela
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rena
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#10

30.10.2007, 09:39

romy80 hat geschrieben:Das wird nach 3309 abgerechnet. Wenn du die 17. Auflage hast, ist es Rand-Nr. 177
In welchem Buch liest du das?

Suche nämlich noch immer nach geeigneter Literatur für mich, in dem solche Fragen behandelt werden...
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